Sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung von privaten Beistandspersonen und Fachbeistandspersonen
Empfehlungen des KOKES-Arbeitsausschusses vom 6. Februar 2023
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Empfehlungen des KOKES-Arbeitsausschusses vom 6. Februar 2023
Trotz vielseitiger Bedenken wurde bei der Revision des Erwachsenenschutzrechts die umfassende Beistandschaft mit automatischem Entzug der Handlungsfähigkeit ins neue Recht übernommen.
Beistände kümmern sich um Kinder und Erwachsene unter der Obhut der Kesb. Doch viele fühlen sich erschöpft und überlegen sich einen Jobwechsel, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen (SVBB) zeigt.
Damit Berufsbeiständ*innen ihre Klientel bestmöglich unterstützen können, braucht es neben fundierten Fachkenntnissen weitere Rahmenbedingungen auf organisatorischer Ebene. Die KOKES legt nun erstmals konkrete Empfehlungen vor.
Aussen vor und mittendrin: Vormundschaft als Kooperationspartnerin in HzE Elternkontakt als Gestaltungsaufgabe für Vormundschaft Leaving Care und Vormundschaft Junge Menschen und ihre Rechte in den Vormundschaften Masernschutzgesetz - Neue Rechtsgrundlagen und Unsicherheiten (Re-)Konstruktionsprozesse der "Schwierigen"
Sozialarbeitende im Gespräch mit dem 4- bis 12-jährigen Kind im Rahmen einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB
Die vorliegende Bachelor-Arbeit richtet den Fokus auf das von einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB betroffene Kind. Liegt ein hochstrittiger Elternkonflikt um das Kind vor, kann dies aufgrund hoher emotionaler Belastungen eine Kontaktverweigerung des Kindes gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil zur Folge haben. Negative psychische und physische Folgen für das Kind sind wahrscheinlich. Im Hinblick auf das Kindeswohl bietet sich daher das Kindergespräch als wichtige sozialarbeiterische Handlungsmöglichkeit an.
Eine vom Bund in Auftrag gegebene Umfrage hat gezeigt: die Mandatierung von Angehörigen und nahestehenden Personen als Beistände bewährt sich, birgt jedoch auch Risiken.
Die Mutter eines hirngeschädigten Patienten ist mit ihrer Beschwerde ans Obergericht erfolgreich und darf nun selber die Vertretung ihres Sohnes in medizinischen Fragen übernehmen. Eine von der Kesb eingesetzte Beistandschaft wird beendet.
Die Legitimation der Gemeinde zu einer Beschwerde gegen die Mandatsführung der Beistandsperson gemäss Art. 419 ZGB
Immer wieder gelangen Gemeinden mit Beanstandungen über die Mandatsführung von Beistandspersonen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der vorliegende Beitrag untersucht anhand eines Falles, inwieweit die Gemeinden hierzu nach Art. 419 ZGB legitimiert sind. In diesem Rahmen geht der Beitrag auch auf die – haftungsrechtlich bedeutsame – Frage ein, ob das Erwachsenenschutzrecht Schutznormen zu Gunsten Dritter aufweist.
Eine fundierte Analyse des Anforderungsprofils für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände im Vergleich mit dem Berufsprofil der Professionellen Soziale Arbeit von AvenirSocial und dem Kompetenzprofil des Bachelor-Studiums in Sozialer Arbeit der FHNW HSA
Rund 65'934 Erwachsene und 41'902 Kinder waren im Jahr 2017 in der Schweiz von einer Erwachsenen- bzw. Kindesschutzmassnahme betroffen. Viele dieser Massnahmen werden durch Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände begleitet. Diese Arbeit beleuchtet den Beruf der Berufsbeistandschaft mit seinem seit 2017 neuformulierten Anforderungsprofil der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen (SVBB) genauer.
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. SozialAktuell hat der Umsetzung des neuen Rechts immer wieder Schwerpunkte gewidmet. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen hat sich auch die Rolle der BerufsbeiständInnen – der einstigen AmtsvormundInnen – verändert. Es werden deutlich höhere Anforderungen an die Person des Beistandes/der Beiständin und an die Mandatsführung gestellt.
Mit welchen Suchtmitteln die Polizei auf der Gasse konfrontiert ist, wirkt sich auch auf die Realität von Sozialarbeitern. Nun präsentierte die Luzerner Polizei Berufsbeiständen, wogegen man derzeit ankämpft – und auch wogegen nicht.
Die Kesb entscheidet, ob eine Familie einen Beistand bekommt. Mit offenen Armen wird er nur selten empfangen. Ignaz Heim, der oberste Beistand der Schweiz, über medienwirksame Fälle und falsche Entscheide.
Die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) wird rege genutzt: Im Jahr 2018 wurden fast 1100 Fälle behandelt. Die Auswertung dieser KESCHA-Fälle durch die Universität Freiburg zeigt, dass im Erwachsenenschutzvor allem Probleme mit den eingesetzten Beiständen bestehen. Darum wird der verstärkte Einsatz von privaten Beiständen (Familienangehörige, ehrenamtlich tätige Privatpersonen etc.) empfohlen. Ein zugehöriges Postulat verlangt dazu die Prüfung einer Gesetzesänderung, wonach die KESB in jedem Fall die Möglichkeit der Einsetzung privater Beistände prüfen muss. Im Kindesschutz empfiehlt die Universität einen umsichtigen Umgang mit «Gefährdungsmeldungen» und hat dazu mit der KESCHA eine Broschüre entwickelt. Die dritte Empfehlung bezieht sich auf eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um das Vertrauen der Bevölkerung in die KESB zu stärken.
Leute, die von Erwachsenenschutz-Massnahmen betroffen sind, beklagen sich über Berufsbeistände. Eine Gesetzesänderung soll das Problem lindern.
«Ich habe einen Beistand. Leider haben wir vermehrt Meinungsverschiedenheiten. Ich habe das Gefühl, dass er mich und meine Interessen nicht ernst nimmt und keine Zeit hat für mich. Daher hätte ich am liebsten einen neuen Beistand. Ist das möglich?»
Verfahrensbeistand und Soziale ArbeitDesistance from Crime Professionelle muslimische WohlfahrtspflegeSoziale Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
Verfahrensbeistand und Soziale ArbeitTransfers von Praxis und TheorieGesundheitsbezogene Soziale ArbeitWirkungsfeststellung in der Sozialen Arbeit
Die Mutter ist tot, doch zum Vater will das Mädchen nicht. Die Geschichte einer Familie wird zum politisch wegweisenden Kesb-Fall.
Die Sozialkommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2018 den Bericht und Antrag 6/2018 «Fachstelle Private Beistandspersonen» überwiesen. Damit folgt sie dem Stadtrat, der die Fachstelle Private Beistandspersonen definitiv einführen will. Die Fachstelle wird seit drei Jahren als Pilotprojekt geführt und verfolgt das Ziel, Privatpersonen zu motivieren, sich freiwillig als Beiständin bzw. als Beistand zu engagieren. Die Zahl der privaten Beistandschaften stieg in den letzten vier Jahren um über 50 Prozent auf 169 Mandate. Somit werden aktuell rund 14 Prozent aller Beistandschaften von erwachsenen Personen von Privatpersonen geführt.