Die KOKES empfiehlt unter anderem, dass sich die Berufsbeiständ*innen entweder auf Kindesschutz oder Erwachsenenschutz spezialisieren sollen. Weshalb?
In diesen beiden Bereichen braucht man unterschiedliches Spezialwissen. Wenn man im Kindesschutz mit hochstrittigen Eltern zu tun hat, ist anderes Wissen gefragt als im Erwachsenenschutz, wo es um Auswirkungen von psychischen Krankheitsbildern oder um komplexe Vermögensverwaltungen geht. Und noch fast wichtiger ist aus Sicht der KOKES die Netzwerk-Arbeit: Als Beiständ*in muss ich mich mit dem Hilfesystem vernetzen. In der Arbeitsgruppe hatten wir einen Berufsbeistand, der sowohl Mandate im Kindesschutz und im Erwachsenenschutz führte. Er sagte, dass er in beiden Bereichen je etwa 300 Kontaktadressen von Institutionen habe, mit denen er zusammenarbeite. Für eine sinnvolle Vernetzung mit dem Hilfesystem muss man wissen, welche Angebote die Pro Senectute hat, welche Suchtberatungsstellen es gibt, etc. Wenn man mit sämtlichen Institutionen in Kontakt bleiben will, dann funktioniert dies bei 600 Adressen schlicht nicht. Kurz: wenn man nur für einen der beiden Bereiche zuständig ist, dann halbiert sich die Menge an Partnerorganisationen, und damit wird die Zusammenarbeit effizienter und effektiver. Das kommt schliesslich den verbeiständeten Personen zugute.