Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Beistandschaft

22 Beiträge gefunden


Kontaktverweigerung des Kindes

Sozialarbeitende im Gespräch mit dem 4- bis 12-jährigen Kind im Rahmen einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB

Die vorliegende Bachelor-Arbeit richtet den Fokus auf das von einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB betroffene Kind. Liegt ein hochstrittiger Elternkonflikt um das Kind vor, kann dies aufgrund hoher emotionaler Belastungen eine Kontaktverweigerung des Kindes gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil zur Folge haben. Negative psychische und physische Folgen für das Kind sind wahrscheinlich. Im Hinblick auf das Kindeswohl bietet sich daher das Kindergespräch als wichtige sozialarbeiterische Handlungsmöglichkeit an.

weblaw.ch

Eine Beschwerde ist (k)eine Beschwerde !?

Die Legitimation der Gemeinde zu einer Beschwerde gegen die Mandatsführung der Beistandsperson gemäss Art. 419 ZGB

Immer wieder gelangen Gemeinden mit Beanstandungen über die Mandatsführung von Beistandspersonen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der vorliegende Beitrag untersucht anhand eines Falles, inwieweit die Gemeinden hierzu nach Art. 419 ZGB legitimiert sind. In diesem Rahmen geht der Beitrag auch auf die – haftungsrechtlich bedeutsame – Frage ein, ob das Erwachsenenschutzrecht Schutznormen zu Gunsten Dritter aufweist.

Ist die Berufsbeistandschaft ein Beruf der Sozialen Arbeit?

Eine fundierte Analyse des Anforderungsprofils für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände im Vergleich mit dem Berufsprofil der Professionellen Soziale Arbeit von AvenirSocial und dem Kompetenzprofil des Bachelor-Studiums in Sozialer Arbeit der FHNW HSA

Rund 65'934 Erwachsene und 41'902 Kinder waren im Jahr 2017 in der Schweiz von einer Erwachsenen- bzw. Kindesschutzmassnahme betroffen. Viele dieser Massnahmen werden durch Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände begleitet. Diese Arbeit beleuchtet den Beruf der Berufsbeistandschaft mit seinem seit 2017 neuformulierten Anforderungsprofil der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen (SVBB) genauer.

AvenirSocial

SozialAktuell Dezember 2018: Beistandschaft

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. SozialAktuell hat der Umsetzung des neuen Rechts immer wieder Schwerpunkte gewidmet. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen hat sich auch die Rolle der BerufsbeiständInnen – der einstigen AmtsvormundInnen – verändert. Es werden deutlich höhere Anforderungen an die Person des Beistandes/der Beiständin und an die Mandatsführung gestellt.

Kescha

KESCHA-Auswertung: Es braucht mehr private Beistände, mehr Umsicht bei Gefährdungsmeldungen und mehr Kommunikation zur Vertrauensbildung

Die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) wird rege genutzt: Im Jahr 2018 wurden fast 1100 Fälle behandelt. Die Auswertung dieser KESCHA-Fälle durch die Universität Freiburg zeigt, dass im Erwachsenenschutzvor allem Probleme mit den eingesetzten Beiständen bestehen. Darum wird der verstärkte Einsatz von privaten Beiständen (Familienangehörige, ehrenamtlich tätige Privatpersonen etc.) empfohlen. Ein zugehöriges Postulat verlangt dazu die Prüfung einer Gesetzesänderung, wonach die KESB in jedem Fall die Möglichkeit der Einsetzung privater Beistände prüfen muss. Im Kindesschutz empfiehlt die Universität einen umsichtigen Umgang mit «Gefährdungsmeldungen» und hat dazu mit der KESCHA eine Broschüre entwickelt. Die dritte Empfehlung bezieht sich auf eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um das Vertrauen der Bevölkerung in die KESB zu stärken.

Stadt Luzern

Die Sozialkommission stimmt der definitiven Einführung der «Fachstelle Private Beistandspersonen» zu.

Die Sozialkommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2018 den Bericht und Antrag 6/2018 «Fachstelle Private Beistandspersonen» überwiesen. Damit folgt sie dem Stadtrat, der die Fachstelle Private Beistandspersonen definitiv einführen will. Die Fachstelle wird seit drei Jahren als Pilotprojekt geführt und verfolgt das Ziel, Privatpersonen zu motivieren, sich freiwillig als Beiständin bzw. als Beistand zu engagieren. Die Zahl der privaten Beistandschaften stieg in den letzten vier Jahren um über 50 Prozent auf 169 Mandate. Somit werden aktuell rund 14 Prozent aller Beistandschaften von erwachsenen Personen von Privatpersonen geführt.