Schweizer Gericht anerkennt erstmals die Existenz nicht binärer Menschen
Der Entscheid des Obergerichts Aargau vom 29. März 2021 ist historisch: Ein im Ausland gestrichener Geschlechtseintrag muss in der Schweiz anerkannt werden. In der Schweiz ist es das erste rechtliche Bekenntnis zur Existenz nicht binärer Menschen. Es müssen nun die nötigen Schritte eingeleitet werden, damit sich nicht binäre Menschen auch in der Schweiz korrekt registrieren können.