Vom Attest zum Ausnahmezertifikat
Das ärztliche Attest, das Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, von der Zertifikatspflicht befreit, muss neu in ein Ausnahmezertifikat umgewandelt werden.
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Das ärztliche Attest, das Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, von der Zertifikatspflicht befreit, muss neu in ein Ausnahmezertifikat umgewandelt werden.
Der deutsche Bundestag muss Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen.
Inclusion Handicap unterstützte die IV-Weiterentwicklung, wie sie vom Parlament beschlossen wurde. Von der heute vom Bundesrat beschlossenen Verordnung ist der Dachverband der Behindertenorganisationen jedoch schwer enttäuscht. Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats zur Invaliditätsbemessung und zur Vergabe der medizinischen Gutachten sind nicht nachvollziehbar und unfair gegenüber den Versicherten.
Themen: Schwerpunktthema «Selbstbestimmtes Leben» - Finanzhilfen – Zwei spannende Fachtagungen - News aus der Bundesverwaltung – News Ausland – Stimmen von Menschen mit Behinderungen
Der Bundesrat hat den Bericht „Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen“ zur Erfüllung vier gleichlautender Postulate (19.3668 Rytz, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard) veröffentlicht. Der Schweizerische Gehörlosenbund nimmt den Bericht enttäuscht zur Kenntnis und fordert vom Bundesrat und Parlament, dass die drei Schweizer Gebärdensprachen endlich rechtlich anerkannt werden, die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt und mit Massnahmen die Diskriminierung von gehörlosen Menschen verhindert wird.
Die Delegierten von Inclusion Handicap haben einstimmig eine Resolution zu den politischen Rechten verabschiedet, welche eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen fordert. An der Delegiertenversammlung (DV) in Bern hat der Dachverband der Behindertenorganisationen ausserdem 3 neue Vorstandsmitglieder gewählt und 3 neue Organisationen aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen haben vor dem Bundeshaus in Bern mehr politische Partizipation und ein Leben auf Augenhöhe gefordert. Die bisherigen Bemühungen, der UNO-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, werden von den Behinderten-Organisationen als ungenügend eingestuft. Sie wollen ihre Rechte mit einer neuen nationalen Inklusions-Initiative durchsetzen.
Als formulierten Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» schickt der Regierungsrat ein Behindertenrechtegesetz in die Vernehmlassung, das die Interessen von Betroffenen, Beteiligten und Privaten angemessen berücksichtigt. Die Anliegen der Initianten werden damit vollständig abgedeckt und teilweise bereits umgesetzt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. November 2021.
Der UN-BRK Navigator hat drei zusätzliche Module erhalten.
Die Istanbul Konvention will Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen. Wie gross der Handlungsbedarf dazu in Schweiz noch ist, zeigt der neue Bericht des «Netzwerks Istanbul Konvention».
Ab dem 1. Juli werden Eltern von Kindern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung eines Kindes, das in seiner Gesundheit beeinträchtigt ist, unterbrechen müssen, besser geschützt.
Der Bundesrat scheint sich der Schwierigkeiten von Personen, die sich um Angehörige mit einer Behinderung kümmern, nicht bewusst zu sein. Dies geht aus dem am 11. Juni 2021 angenommenen Bericht über eine mögliche Ausdehnung des Rechts auf Corona-Erwerbsausfallentschädigung hervor.
Am Dienstag hat der Ständerat ein Postulat angenommen, das die Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Behinderung am politischen Leben fördern will.
Ein einziger Nationalrat ist behindert. Das ist – rein rechnerisch gesehen – eine 11-fache Untervertretung. Warum ist das so? Es liegt auch an Barrieren in den Köpfen. Das sagt eine Betroffene, die gerne in die Politik gegangen wäre und dann aber auf Hindernisse gestossen ist.
Schutz vor Diskriminierung, einklagbare Rechte und eine Fachstelle für Menschen mit Behinderungen: Der Kanton Wallis macht einen grossen Schritt zu mehr Gleichstellung.
Schule für alle – Wie Integration gelingt Seit rund 15 Jahren bemüht sich die obligatorische Schule in der Schweiz, dem Prinzip Integration vor Separation nachzuleben. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen und Sonderklassen der Regelschulen ist gesunken. Viele Kinder und Jugendliche mit einem besonderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden innerhalb der Regelklassen gefördert.
Als einziger Kanton erlaubt Genf auch Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung abzustimmen und zu wählen. Nun wollen Politiker in anderen Kantonen nachziehen.
Der Start der Impfkampagne in der Schweiz hat viele Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Insbesondere für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ihre Angehörigen. insieme Schweiz bietet nun eine Informationsseite zu diesem Thema.
Von rund 1800 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltstellen in der Schweiz sind inzwischen 873 für Gehbehinderte und körperlich beeinträchtigte Menschen selbständig benutzbar – das sind 54 mehr als im Vorjahr.
Am 1. Januar 2021 tritt das überarbeitete Gesetz und die entsprechende Verordnung über Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung in Kraft. Institutionen für Menschen mit Behinderung sind vor allem von zwei Änderungen betroffen.