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Informationen zur EL-Reform

Oktober 2020

Ab Januar 2021 gelten neue Bestimmungen für den Bezug und die Berechnung von Ergänzungsleistungen. Wo finden Fachpersonen der Sozialen Arbeit hilfreiche Informationen?

Die Änderungen umfassen gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):

  • Höhere Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
    • Einführung einer Eintrittsschwelle
    • Einführung einer Rückerstattungspflicht aus dem Nachlass
    • Tiefere Vermögenfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • EL-Mindestbetrag wird gesenkt
  • Anpassungen in der 2. Säule (die aber das BVG betreffen)

Die neuen Grundlagen gelten ab 2021 für alle, die ab 2021 erstmals EL beantragen. Für bisherige Bezüger*innen berechnen die Ausgleichskassen sowohl den Anspruch nach den bisherigen Regeln wie auch nach den neuen Bestimmungen. Wenn die neuen Regelungen zu einer Schlechterstellung führen würden, gelten für eine Übergangsfrist von drei Jahren weiter die bisherigen Regelungen.

Hilfreiche Informationen

Da es bereits sehr gute Übersichten und Zusammenfassungen der wichtigsten Änderungen der EL-Reform gibt, haben wir nachfolgend eine Auswahl zusammen getragen.

So gibt ein Artikel des Beobachters eine kurze und gute allgemeine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Informationsbroschüre der Informationsstelle AHV/IV. Ausführliche Informationen finden sich auch im Hintergrunddokument zur EL-Reform.

Wer im Beratungsalltag mit dem Thema zu tun hat, findet in der neuen Broschüre von Procap detaillierte Informationen und eine Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Bestimmungen. Ein Beispiel veranschaulicht zudem die Auswirkungen der Änderungen auf einzelne Ausgabeposten. Im Anhang finden sich Mietzinsberechnungen, differenziert nach unterschiedlichen Familien und WG-Konstellationen, sowie ein Berechnungsbeispiel bei Wohneigentum.

Ergänzungsleistungen. Wenn die AHV oder IV nicht reicht

Ratgeber

Dieses einmalige Buch, das aus der Beratungspraxis des Beobachters entstanden ist, klärt auf und hilft, vorhandene Wissenslücken zu diesem existentiellen Versicherungsthema bei Betroffenen und Angehörigen zu stopfen. Was zahlt die EL, was rechnet sie an, was bedeutet der freiwillige Vermögensverzicht? Der Ratgeber beantwortet oft gestellte Fragen und zeigt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat und wie das System der EL funktioniert.

BFH, Soziale Arbeit

Ergänzungsleistungen: Handlungsbedarf trotz Reform

Die Reform der Ergänzungsleitungen führt zu einigen Einsparungen für die Staatskasse. Sie dürfte in gewissen Konstellationen jedoch dazu führen, dass die EL die Existenz bedürftiger Personen im Alter oder mit Behinderung nicht mehr sichert. Zudem bleibt trotz Gesetzesreform die Frage der Absicherung bei neuen Wohnformen ungelöst.


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