Die Ergänzungsleistungen (EL)
Mit Änderungen und Rechnungsbeispielen zur EL-Reform, gültig ab 1. Januar 2021
Ab Januar 2021 gelten neue Bestimmungen für den Bezug und die Berechnung von Ergänzungsleistungen. Wo finden Fachpersonen der Sozialen Arbeit hilfreiche Informationen?
Die Änderungen umfassen gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):
Die neuen Grundlagen gelten ab 2021 für alle, die ab 2021 erstmals EL beantragen. Für bisherige Bezüger*innen berechnen die Ausgleichskassen sowohl den Anspruch nach den bisherigen Regeln wie auch nach den neuen Bestimmungen. Wenn die neuen Regelungen zu einer Schlechterstellung führen würden, gelten für eine Übergangsfrist von drei Jahren weiter die bisherigen Regelungen.
Da es bereits sehr gute Übersichten und Zusammenfassungen der wichtigsten Änderungen der EL-Reform gibt, haben wir nachfolgend eine Auswahl zusammen getragen.
So gibt ein Artikel des Beobachters eine kurze und gute allgemeine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Informationsbroschüre der Informationsstelle AHV/IV. Ausführliche Informationen finden sich auch im Hintergrunddokument zur EL-Reform.
Wer im Beratungsalltag mit dem Thema zu tun hat, findet in der neuen Broschüre von Procap detaillierte Informationen und eine Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Bestimmungen. Ein Beispiel veranschaulicht zudem die Auswirkungen der Änderungen auf einzelne Ausgabeposten. Im Anhang finden sich Mietzinsberechnungen, differenziert nach unterschiedlichen Familien und WG-Konstellationen, sowie ein Berechnungsbeispiel bei Wohneigentum.
Mit Änderungen und Rechnungsbeispielen zur EL-Reform, gültig ab 1. Januar 2021
Vermögende müssen sparen: Ab 2021 gilt ein verschärftes Gesetz. Das neue Regime betrifft auch Erben von EL-Bezügern.
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Renten die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ab 2021 gilt schweizweit ein neues Gesetz. Das Spezialmerkblatt «Ergänzungsleistungen (EL) 2021: Was ändert?» informiert über die Neuerungen.
Ratgeber
Dieses einmalige Buch, das aus der Beratungspraxis des Beobachters entstanden ist, klärt auf und hilft, vorhandene Wissenslücken zu diesem existentiellen Versicherungsthema bei Betroffenen und Angehörigen zu stopfen. Was zahlt die EL, was rechnet sie an, was bedeutet der freiwillige Vermögensverzicht? Der Ratgeber beantwortet oft gestellte Fragen und zeigt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat und wie das System der EL funktioniert.
Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden strenger. Aufgepasst: Es gibt dabei Fallstricke!
Die Reform der Ergänzungsleitungen führt zu einigen Einsparungen für die Staatskasse. Sie dürfte in gewissen Konstellationen jedoch dazu führen, dass die EL die Existenz bedürftiger Personen im Alter oder mit Behinderung nicht mehr sichert. Zudem bleibt trotz Gesetzesreform die Frage der Absicherung bei neuen Wohnformen ungelöst.