Elisabeth Löffler über Behinderung und Sexualität
Sexualität ist in der Gesellschaft sehr stark präsent. Nicht so aber, wenn es um die Sexualität von Menschen mit Behinderungen geht.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Sexualität ist in der Gesellschaft sehr stark präsent. Nicht so aber, wenn es um die Sexualität von Menschen mit Behinderungen geht.
Fast alle geflüchteten Frauen haben im Herkunftsland und/oder auf der Flucht (sexualisierte) Gewalt erlebt. Dazu gehört Zwangsheirat, Mädchenbeschneidung (FGM), häusliche Gewalt durch (ex-)Ehepartner oder andere Familienangehörigen, (sexualisierte) Gewalt oder Ausbeutung auf der Flucht oder in Flüchtlingslagern. Diese geschlechtsspezifische Gewalt hinterlässt oft psychische und manchmal auch physische Spuren bei den betroffenen Frauen und ggf. auch bei den anwesenden Kindern. Wenn Frauen Gewalt im Ausland erfahren haben, haben sie jedoch in der Schweiz kaum Zugang zu den benötigten spezialisierten Unterstützungs- und Schutzleistungen. Diese grosse Lücke bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention muss dringend geschlossen werden.
Von sexueller Gewalt Betroffene, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH), Amnesty International und weitere Organisationen sowie Vertreter*innen politischer Parteien rufen die Rechtskommission des Ständerats auf, sich für ein modernes Sexualstrafrecht aus-zusprechen.
Das Vergewaltigungsurteil des Basler Appellationsgerichts vom 30. Juli 2021 zeigt: Im Fall von sexualisierter Gewalt gibt es bisher keine Gerechtigkeit für die Opfer. Schon 2018 hat sich die Schweiz zu obligatorischen Schulungen für Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, setzt dies bis heute jedoch nicht um. Und es braucht noch mehr: spezialisierte Einheiten in den Strafverfolgungsbehörden, schweizweite Präventionskampagnen und spezialisierte regionale Krisenzentren für Opfer.
Was kann man über sexuelle Gewalt im Krieg wissen? Was wird von wem beschwiegen, und warum? Und was kann man über diese Gewalt in Erfahrung bringen, wenn das Geschehene Jahrzehnte zurückliegt? Die Historikerin Andrea Pető hat über diese Fragen ein bemerkenswertes Buch geschrieben.
In der Schweiz erheben die Behörden zu wenige Informationen, um den Zugang von Frauen zur Justiz zu gewährleisten. Dies zeigt eine Auswertung der bestehenden Datenerhebungen durch das SKMR. Damit die Schweiz ihren grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, sind ergänzende Umfragen notwendig, z.B. in der Form von legal need surveys.
Für Vergewaltigungsopfer werden Strafverfahren oft zur Tortur: Das sagt Patrizia Krug, Erste Staatsanwältin im Kanton Baselland. Nicht nur das Strafgesetz sei aus dem letzten Jahrhundert – sondern oft auch die Mentalität im Gerichtssaal.
Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Realität. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden hat schon unerwünschte Berührungen, unangebrachte Bemerkungen oder Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts erlebt. Unternehmen sind verpflichtet präventiv zu wirken und ihre Mitarbeitenden zu schützen.
Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Im ersten Staatenbericht zur Umsetzung des Abkommens zieht der Bund eine positive Bilanz. Das zivilgesellschaftliche «Netzwerk Istanbul-Konvention» hingegen beurteilt die bisherige Umsetzung als ungenügend.
Der Umgang mit sexualisierten Übergriffen ist eine Herausforderung für Fachkräfte .Wie erkennt man einen sexuellen Übergriff? Was sind noch alterstypische Doktorspiele und wo fängt die sexuelle Grenzverletzung an?
Die Kommission hat die Ergebnisse zu den Vorschlägen für eine Revision des Sexualstrafrechts zur Kenntnis genommen. Es zeigt sich, dass die Vorlage auf ein sehr grosses öffentliches Interesse stösst und viele Personen dazu bewogen hat, sich dazu zu äussern. Insgesamt wird der Reformbedarf im Sexualstrafrecht deutlich bejaht.
Sie werden mit Worten belästigt, ungewollt berührt oder verfolgt. Nun wollen die Stadträtinnen Mirjam Roder und Valentina Achermann in Bern etwas dagegen unternehmen.
Ein Opfer eines Vergewaltigungsfall soll von einem Basler Gericht für die Tat mitverantwortlich gemacht worden sein. Noch ist die schriftliche Urteilsbegründung nicht bekannt. Doch die Wogen gehen hoch.
Die Bernerin Regina Dürig zeigt in ihrem neuen Buch, wie normal Übergriffe in unserer Gesellschaft sind. Der Kanton Bern hat sie dafür ausgezeichnet.
Institutionsleitende und Fachpersonen aufgepasst: Sexuelle Gesundheit Schweiz und INSOS Schweiz haben einen Leitfaden für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen in institutionellen Wohnformen herausgegeben. Thema: Sexualität, Intimität und Partnerschaft.
Frauen, die sich leicht bekleidet in Planschbecken zeigen und dafür Geld geschickt bekommen. Das ist seit Kurzem eine neue Video-Kategorie auf dem beliebten Streaming-Portal Twitch. Auch über das Portal OnlyFans können Influencer*innen mit erotischen und pornografischen Inhalten Geld verdienen. Sind diese Angebote eine Gefahr für Kinder und Jugendliche?
Gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung galten Prostitutionsverträge über sexuelle Dienstleistungen in der Schweiz bis vor Kurzem als sittenwidrig – und waren damit nichtig. Das Bundesgericht ändert nun seine Praxis: Der Anspruch auf Entschädigung für Sexarbeit ist strafrechtlich geschützt.
Das oberste Gericht der Schweiz hat sich mit einer Bluttat an der Zürcher Goldküste beschäftigt. Dabei pfiff es nicht nur die Vorinstanz zurück, sondern äusserte sich auch zu falschen Vorstellungen darüber, wie sich Opfer von Sexualdelikten verhalten.
Die Istanbul Konvention will Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen. Wie gross der Handlungsbedarf dazu in Schweiz noch ist, zeigt der neue Bericht des «Netzwerks Istanbul Konvention».