Neues kantonales Gleichstellungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat legt einen Entwurf für eine Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes vor. Mit dem neuen Gesetz will er Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung bekämpfen und Gleichstellung für alle Menschen und in allen Lebensbereichen umsetzen. Damit ist Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der seinen Gleichstellungsauftrag explizit erweitert. Die Vernehmlassung endet am 17. November 2021.