Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Erwachsenenschutz

58 Beiträge gefunden


Grundriss zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit bald vier Jahren in Kraft. In dieser Anfangsphase stand weniger das materielle Recht als die professionalisierte Behördenorganisation in der Kritik.Die in einer Anfangsphase normale Rechtsunsicherheit weicht dank einer reichen bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Grundsatzcharakter und zahlreicher Publikationen zu Einzelfragen einer zunehmend einheitlichen Rechtsauffassung in bisher ungeklärten Fragen.Die zweite erweiterte und überarbeitete Auflage berücksichtigt die neuere Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Der Kindesschutz wurde stark ausgebaut, und enthält die in der Zwischenzeit in Kraft getretenen Änderungen im Familienrecht und die noch laufenden Revisionsprojekte und deren Auswirkungen auf die Tätigkeit der Kindesschutzorgane.

Vom vertretenen zum unterstützten Rechtssubjekt

Begleitforschung zum Modellprojekt "Unterstützung zur Selbstbestimmung" in Österreich

Das in Österreich 2014/15 durchgeführte Modellprojekt "Unterstützung zur Selbstbestimmung" erprobte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Möglichkeiten, eine gesetzliche Vertretung in Form von Sachwalterschaft zu vermeiden und durch ein erweitertes Clearing vorab alternative Unterstützungen zu erschliessen. Die begleitende Evaluationsstudie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie bietet wertvolle Erkenntnisse zum komplexen Zusammenwirken von persönlicher Lebenssituation und privatem Umfeld, der eingebundenen öffentlichen und sozialen Institutionen sowie der jeweiligen regionalen Infrastruktur an Unterstützungsangeboten. 

Erwachsenenschutz

Das Erwachsenenschutzrecht umfassend erklärt – mit Praxisbeispielen

Anfang 2013 hat das fortschrittliche Erwachsenenschutzgesetz das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. An die Stelle eines starren Massnahmenkatalogs sind unterschiedliche Beistandschaften getreten, die ganz auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Menschen zugeschnitten werden können. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, zeigt dieser für Laien geschriebene Beobachter-Ratgeber zum neuen Gesetz. Die neuen Regelungen zum Erwachsenenschutz können uns alle als Angehörige oder durch einen eigenen Schicksalsschlag von heute auf morgen betreffen. Im Zentrum des Erwachsenenschutzgesetzes steht das Selbstbestimmungsrecht. Mit dem neuen Vorsorgeauftrag kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Auch die Patientenverfügung wurde neu geregelt. 

insieme Schweiz

Zug und Luzern wollen Eltern entlasten

Die Kesb Zug und Stadt Luzern wollen Eltern, die Beistände von ihren erwachsenen, geistig behinderten Kindern sind, vermehrt von gewissen administrativen Auflagen entbinden. Dazu haben sie in Merkblättern Kriterien festgehalten. Die KESB Kanton Bern hatte sich bereits im letzten Jahr für eine grosszügige Entbindung entschieden. 

Patientenverfügung und Demenz

Die Themen "Patientenrechte" und "Sterbehilfe" stehen seit Jahren im Fokus der gesellschaftlichen Debatte. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren auf diesem Feld für Klarstellungen gesorgt. Auch nach der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung sind aber viele Fragen offen geblieben. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der von einem einwilligungsunfähigen Demenzkranken geäusserte Wille den Regelungen in einer Patientenverfügung vorgehen kann. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bisher vertretenen Lösungsansätze und entwickelt einen eigenen Ansatz im Lichte der jüngsten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung.

Selbstbestimmung im Erwachsenenschutzrecht

Wie wird die Selbstbestimmung im Abklärungsprozess der behördlich angeordneten Massnahmen gewahrt und umgesetzt?

Die höhere Gewichtung der Selbstbestimmung war eines der Reformziele des neuen Erwachsenenschutzrechts. So können die behördlich angeordneten Massnahmen nun einzelfallgerecht und massgeschneidert angepasst werden und entsprechen damit dem Schutzbedarf und der Sicherstellung des Wohles der betroffenen Person. Durch die Massschneiderung soll das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person weniger stark beschnitten werden und grundsätzlich nur in Bereichen, in welchen eine Unterstützung nötig ist. Trotzdem bedeutet jede Errichtung einer Massnahme einen Eingriff in die selbstbestimmte Lebensführung einer Person. Dadurch wird aufgezeigt, dass die Selbstbestimmung und die behördlich angeordneten Massnahmen nicht vollständig zu vereinbaren sind und infolge dessen ein Spannungsfeld entsteht. Diese Inkompatibilität wird im Berufskodex der Sozialen Arbeit festgehalten.

ZKE RMA 1/2016 Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz

Die einzige schweizerische Fachzeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz dient einer interdisziplinär abgestützten Rechtspraxis des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Sie richtet sich an interessierte Berufsgruppen in Verwaltung, Justiz und privaten Organisationen, die mit sozialjuristischen Hilfeleistungen betraut sind, sowie an Wissenschaftskreise in den Bereichen Recht, Sozialarbeit, Psychologie und Pädagogik.

Entmündigt

Vormundschaft in der Stadt Bern, 1920–1950

1912 wurde das Vormundschaftsrecht im Schweizerischen Zivil­gesetzbuch national vereinheitlicht: Es regelte die Entmündigung von Menschen mit psychischen Krankheiten oder mit sogenannten sozialen Mängeln wie «Misswirtschaft» und «Verschwendung», «Trunksucht» oder «lasterhaftem Lebenswandel». Das 2013 revidierte Vormundschaftsrecht machte diesem stigmatisierenden Recht ein Ende. Es ist nun an der Zeit, Institutionalisierung, Vollzug und alltägliche Praktiken in der Vormundschaft über Erwachsene einer historischen Analyse zu unterziehen. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur historischen Aufarbeitung fürsorgerischer Praktiken sowie zur sozial- und kulturwissenschaftlichen Diskussion um menschliche Handlungsfähigkeit.

Erwachsenenschutzrecht

In a nutshell

Das «nutshell» - Buch bietet einen kompakten Einstieg in die Materie des Erwachsenenschutzrechts (Art. 360–456 ZGB), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Es richtet sich sowohl an Rechtsstudierende als auch an Praktiker und sonstige Interessierte, die einen Überblick und einen bewältigbaren Zugang zum Erwachsenenschutzrecht suchen. Zahlreiche Grafiken erhöhen die Verständlichkeit.Volljährige und urteilsfähige Personen können grundsätzlich selbständig handeln. Das Erwachsenenschutzrecht setzt ein, wenn Personen infolge eines sog. Schwächezustands (z.B. geistige Behinderung, psychische Störung, Demenzerkrankung) in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Das Erwachsenenschutzrecht soll behebend, ausgleichend oder mildernd einwirken, um die Interessen des Betroffenen dauerhaft zu sichern.

insieme Schweiz

Newsletter Nr. 9 / November 2014

Unsere Informationen für Sie heute: zu aktuellen politischen Entwicklungen Aus der Politik: Im Kanton Luzern kämpfen Betroffene gegen Sparmassnahmen und im Kanton Thurgau für einen sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten; Tipps zum Erwachsenenschutz; und mehr. über Zukunftsweisendes in gemeinsamer Sache In gemeinsamer Sache: Mitmach-Aktion 3. Dezember; Theater-Casting; Swiss Handicap; Kursausschreibungen für Reise- und Sportcamps-LeiterInnen und BegleiterInnen; und Weiteres. zum Neusten auf www.insiemeplus.ch Das Neuste von insiemePLUS: Der rätselhafte Auftakt der Reporter ohne Barrieren-Redaktion; Happy Radio die Nächste und mehr.

Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 traten die revidierten Artikel 360–456 ZGB in Kraft und ersetzten das bisherige Vormundschaftsrecht des ZGB. Im Hauptteil vermittelt der Autor dem Praktiker das neue Erwachsenenschutzrecht, die Organisation und das Verfahren. Ein besonderes Augenmerk richtet er auf die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die gesetzliche Vertretung von Urteilsunfähigen, die Beistandschaften, die fürsorgerische Unterbringung, die medizinische Behandlung ohne Zustimmung und die bewegungseinschränkenden Massnahmen. Im Einleitungsteil werden anhand eines kurzen Abrisses zur Geschichte die Entstehung des Erwachsenenschutz- und die Defizite des Vormundschaftsrechts aufgezeigt, welche die Einführung des neuen Rechts so notwendig machen.

Erwachsenenschutzrecht

Einführung und Kommentar zu Art. 360 ff. ZGB und VBVV

Das Buch „Das neue Erwachsenenschutzrecht“ erschien mit Blick auf das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013. Heute ist das Erwachsenenschutzrecht längst nicht mehr neu – Praktiker mit unterschiedlichem Hintergrund wenden es täglich an und gestalten es mit: Grund genug, dieses unverzichtbare Arbeitsinstrument für ebendiese Praktiker in einer aktualisierten und stark erweiterten zweiten Auflage vorzulegen.