Recht auf Bildung: Ein Gewinn für alle
Neue Broschüre: Impressionen und Erkenntnisse von der Fachtagung der SBAA im September 2022
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Neue Broschüre: Impressionen und Erkenntnisse von der Fachtagung der SBAA im September 2022
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will jugendlichen Sans-Papiers einen besseren Start ins Leben ermöglichen. Aber das Vorhaben ist umstritten.
Der Nationalrat hatte dem Vorstoss zugestimmt, die vorberatende Kommission des Ständerats lehnte ihn nun jedoch knapp ab.
Zehntausende Menschen leben und arbeiten ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Unser Web-Dossier liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Situation von Sans-Papiers.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte die Kantone darin unterstützen, Massnahmen zur Förderung der Berufsbildungsfähigkeit von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten umzusetzen. Sie hat mit 17 zu 7 beschlossen, eine entsprechende Motion zur Annahme zu empfehlen.
Familienbesuche im Schengen-Raum für Vorläufig Aufgenommene: Das wünschen sich Flüchtlinge in der Schweiz. Das erste Flüchtlingsparlament hat am Sonntag in Bern einen Vorschlag dazu und zu weiteren Themen beschlossen.
Weil Sprachprobleme im Kindergarten verbreitet sind, wagt der Kanton Thurgau den Tabubruch – Schule soll nicht mehr in jedem Fall kostenlos sein. Eltern, die sich vor Schuleintritt zu wenig um die Integration ihrer Kinder kümmern, sollen für den Deutschunterricht oder für Dolmetscher bei Elterngesprächen bezahlen müssen.Mehr zum Thema: Die Nachteile vor dem Kindergarten beseitigen (der Bund)
Gewerkschaftsjugend stellt Online-Angebot vor
In der Ausbildung oder im ersten Job ist vieles neu. Bei den ersten Schritten trifft man auf viele Regeln, Fragen oder Unsicherheiten, mit denen man bislang nichts zu tun hatte. Darum hat die Gewerkschaftsjugend des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ein neues Online-Angebot geschaffen. Das Nachschlagewerk «Ich kenne meine Rechte» hilft jungen Menschen, in Ausbildung und Beruf ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Die Webseite, die unter www.rechte-der-lernenden.ch zu erreichen ist, richtet sich an Lernende, junge Arbeitnehmende, aber auch an Jugendliche, die keine Arbeit haben oder sich in einem Zwischenjahr befinden.
In der Ausbildung oder im ersten Job ist vieles neu. Bei den ersten Schritten trifft man auf viele Regeln, Fragen oder Unsicherheiten, mit denen man bislang nichts zu tun hatte. Darum ist es gut, wenn man seine Rechte kennt. Und dafür hat die Gewerkschaftsjugend diese Seite gemacht. Von A bis Z gibt es hier alle wichtigen Antworten – für Lernende, junge Arbeitnehmende, aber auch für Jugendliche, die keine Arbeit haben oder sich in einem Zwischenjahr befinden.
Bei jeder Entscheidung, die Kinder betreffen, muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. So will es die UN-Kinderrechtskonvention, die 1997 durch die Schweiz ratifiziert wurde. Die Motion 18.3005 der SGK-N missachtet diesen Grundsatz, wenn sie ausländerrechtliche Massnahmen höher gewichtet als die Rechte von Kindern auf Bildung und auf Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Lehrkräfte sollen Sans-Papier-Kinder künftig den Behörden melden müssen. Der Präsident des Lehrer-Dachverbands, Beat W. Zemp, hat dafür wenig Verständnis.
Mehr Schlaf,mehr Komfort – mehr Leistung?Nutzen Sie «Ihr Recht auf Recht»!
Ein syrischer Arzt kann in der Schweiz nicht als Arzt arbeiten. Eine mexikanische Soziologin arbeitet als Putzfrau. Das Problem: Ihre Diplome werden nicht anerkannt. Bildungsforscherin Ursula Renold von der ETH Zürich kennt die Problerme, sie ist Gast von Susanne Brunner.
Das Lehrbuch fokussiert die acht für die Soziale Arbeit wesentlichen Handlungsfelder: Soziale Arbeit mit Menschen in finanziellen Problemlagen, Soziale Arbeit mit Paaren, Familien, Kindern und Jugendlichen, Soziale Arbeit als Beruf, Soziale Arbeit im Bereich Bildung, Soziale Arbeit mit Menschen und ihren Behinderungen, Soziale Arbeit mit kranken und pflegebedürftigen Menschen, Soziale Arbeit mit Migranten und Flüchtlingen und Soziale Arbeit mit Opfern von Gewalttaten und mit Straftätern. Jedem Kapitel ist dabei ein typischer Fall vorangestellt, gefolgt von einer Beschreibung des Handlungsfeldes aus Sicht der Sozialen Arbeit. Nach der Darstellung der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen wird jeweils eine Falllösung angeboten.
Ab kommendem Jahr können auch die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung ("Passerellen-Prüfung") an einer universitären Hochschule studieren. Diese Möglichkeit bestand bislang bereits für die Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität. Der Bundesrat hat am 9. November 2016 eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Die Kantone haben der hierfür ebenfalls notwendigen Anpassung des interkantonalen Rechts am 27. Oktober 2016 an der EDK-Plenarversammlung zugestimmt.
29 Prozent der im Kanton Luzern wohnhaften Personen, die älter als 25 Jahre alt sind, haben einen Bildungsabschluss auf der tertiären Stufe. Über diesem Durchschnitt liegen die Zugewanderten: Von ihnen haben 49 Prozent einen hohen Bildungsabschluss.
Der Spitex Verband Schweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrates, der – wie zuvor bereits der Ständerat – am 7.6.2016 dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG) zugestimmt hat. Damit soll die Ausbildungen für Berufe der medizinischen Grundversorgung schweizweit einheitlich geregelt werden.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik (BFI) spricht zwar in schönen Worten von der Stärkung der Höheren Berufsbildung. Doch Konsequenzen werden daraus keine gezogen. Das Gegenteil ist der Fall: Grosszügig zeigt sich der Bundesrat bei den universitären Hochschulen. Bei der Berufsbildung knausert er. Der sgv verlangt die Korrektur der BFI-Botschaft. Das Versprechen von 400 Millionen Franken für die höhere Berufsbildung ist unbedingt einzuhalten.- Genügt es? Leider nein! (Travail.Suisse)
Der Bundesrat hat heute das teilrevidierte Berufsbildungsgesetz (BBG) beraten und wird dieses dem Parlament 2016 zusammen mit der BFI-Botschaft 2017-2020 unterbreiten. Beabsichtigt wird eine Stärkung der höheren Berufsbildung. Die Kantone unterstützen dieses Ziel vollumfänglich. Wird die Finanzierung der höheren Berufsbildung nun erstmals im BBG verbindlich geregelt, dann bedingt das aber auch eine Anpassung der Finanzierungsgrundsätze.