Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Strafrecht

168 Beiträge gefunden


Die Grünen zwischen Empathie und Distanz in der Pädosexualitätsfrage

Anatomie eines Lernprozesses

Das vorliegende Buch leistet einen Beitrag zur Aufarbeitung der sogenannten Pädophiliedebatte in der Partei Die Grünen. Im Jahr 2013 wurde die Partei geradezu unvermittelt damit konfrontiert, dass sie in Teilen in den 1980er Jahren, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern nicht mit dem Strafrecht ahnden wollte. Die Grünen haben sich in der Zwischenzeit sichtbar gewandelt. Die Partei hat einen Lernprozess vollzogen, jedoch verdrängt, dieses getan zu haben. Es wird detailliert dargelegt, wie sich der Diskurs entwickelt und unter welchen Konstellationen sich diese Debatte in programmatischen Aussagen während der 1980er Jahren niedergeschlagen hat. Schliesslich wird auch aufgezeigt, wie sich die Grünen davon lösen konnten.

Das Schweizer Parlament

Wiedergutmachung im Strafrecht nur noch unter erschwerten Voraussetzungen möglich

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Strafgesetzbuches, die sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Eine Strafbefreiung als Folge einer Wiedergutmachung soll in Zukunft nur noch unter erschwerten Voraussetzungen möglich sein. Damit möchte die Kommission dem Eindruck entgegen wirken, dass man sich von Strafe freikaufen kann.

GRA

Gedanken zur Rassismus-Strafnorm

20 Jahre Art. 261bis StGB

Gut 20 Jahre sind verstrichen, seit am 1. Januar 1995 mit Art. 261bis StGB ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Rassendiskriminierung und Leugnung von Völkermord oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in der Schweiz unter Strafe stellt. In diesen Jahren haben die schweizerischen Gerichte aller Stufen zu den verschiedensten Aspekten der Strafnorm eine reiche Rechtsprechung entwickelt. Im Unterschied zu den meisten anderen einmal angenommenen Gesetzen sind jedoch die Diskussionen darüber, ob es den betreffenden Artikel überhaupt brauche und ob er nicht sogar auf unzulässige Weise andere Rechte, insbesondere die Meinungsäusserungsfreiheit, einschränke, bis heute nicht abgeflaut. 

Die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (Art. 19-28l BetmG)

Seit der ersten Auflage des Kommentars im Jahre 1995 hat sich die juristische Debatte über das Betäubungsmittelstrafrecht deutlich intensiviert, dies sowohl in der Wissenschaft wie auch in der Gerichtspraxis. Deshalb liegt es nahe, sich dieser Materie nunmehr erneut zu widmen, wobei das ursprüngliche Konzept des Kommentars beibehalten worden ist. Dementsprechend ist die ausführliche Einleitung unter Berücksichtigung der neueren wissenschaftlichen Diskussionen wesentlich überarbeitet und erweitert worden. Namentlich die Frage nach der Legitimation der Art. 19 ff. BetmG hat eine Vertiefung erfahren. Im Anschluss daran folgt die detaillierte Erörterung der einzelnen Straftatbestände.

Staat und Strafrechtspflege

Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe?

Moderne Verfassungen setzen zwar durchweg die Existenz des Strafrechts als legitimes staatliches Reaktionsinstrument voraus und hegen es rechtsstaatlich ein. Jedoch fehlt es bislang an einem eigenständigen Begriff vom Strafrecht mit einem hintergründigen Freiheitskonzept von verfassungstheoretischem Beschreibungswert. Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen, wie sie Verfassungen ganz allgemein als legitimierenden Unterbau fundieren. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches sowie politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt hierbei in seiner Rolle als vorkonstitutionelle Zeitkapsel, die beharrlich urtümliche Reaktionsmuster sozialer Kontrolle in den demokratischen Rechtsstaat gerettet hat und das kühle Rationalisierungsparadigma moderner Staatsbegründung irritiert. 

Vergleichsweise menschlich?

Ambulante Sanktionen als Alternative zur Freiheitsentziehung aus europäischer Perspektive

Ambulante Sanktionen gelten oftmals als menschliche Alternative zur Freiheitsentziehung. Der eigene Eingriffscharakter, die Perspektive der Betroffenen und die Erweiterung des Netzes sozialer Kontrolle werden übersehen. Die Übertragung von Sanktionspraktiken zwischen Rechtskulturen erfordert menschenrechtliche Minimalstandards. Zudem fehlen Kontrollgruppen-Studien und insbesondere ein Vergleich zur Non-Intervention. Anstelle naiver Übertragung einer (vermeintlichen) „best practice“ wird empfohlen, den Blick von „nothing works“ auf eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit zu richten, dass „nothing works“.

Humanrights.ch

EGMR zum Fall Perincek: Auch die Grosse Kammer schützt die Meinungsäusserungsfreiheit

Auch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in einem Urteil vom 15. Okt. 2015 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek zu Unrecht verurteilt hat. Das Bundesgericht hatte ihn wegen seiner Leugnung des Armenier-Völkermords während Auftritten in der Schweiz mit Verweis auf die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis Abs 4.) schuldig gesprochen. Der EGMR schützt in diesem international brisanten Fall die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK).Zum Thema:- Verurteilung Perinçeks hat die EMRK verletzt (BJ)- Das Gericht schadet sich selbst (Der Bund)- 5 Fragen – das bedeutet der Strassburger Rüffel für die Schweiz (Der Bund)- Verbeugung vor der Meinungsäusserungsfreiheit (BZ) - Bund prüft Gesetzesrevision (NZZ)

Terre des Femmes Deutschland

Schnitt in die Seele

Weibliche Genitalverstümmelung – eine fundamentale Menschenrechtsverletzung

Die weibliche Genitalverstümmelung, von der weltweit mehr als 150 Millionen Frauen und Mädchen betroffen sind, wird zunehmend öffentlich diskutiert. Dieser Debatte steht jedoch vielerorts noch immer eine grosse Tabuisierung und Unwissenheit entgegen. AutorInnen aus zehn Ländern berichten im vorliegenden Buch von der Aufklärungsarbeit gegen die Praktik in Afrika bis hin zur Beratung von MigrantInnen in Deutschland, eröffnen einen Blick auf die Asylproblematik in unserem Land, aber auch auf den strafrechtlichen Umgang mit genitaler Verstümmelung in Afrika und Europa.Die 25 Artikel bieten den LeserInnen darüber hinaus Hintergrundinformationen zu diesem komplexen Thema und fördern ein Spektrum an Sichtweisen zu Tage.

Das Opfer im Strafrecht

Grundlagen, Häusliche Gewalt, Zwangsheirat, Prostitution, Menschenhandel, Pornografie, Knabenbeschneidung, Weibliche Genitalverstümmelung

«Das Opfer im Strafrecht» ist eines der ersten Bücher auf dem Schweizer Markt, welches sich in umfassender Weise mit Fragen des Opfers befasst. In einem ersten Teil werden aus einem rechtlichen, psychologischen und gesellschaftspolitischen Blickwinkel Fragen zur Stellung des aktuellen und potenziellen Opfers im Strafrecht und Strafprozessrecht, in der Kriminologie und Viktimologie sowie in der Kriminalpolitik erörtert. Neben der Analyse steht die Diskussion weiterführender Gedanken, insbesondere das Interesse von aktuellen Opfern nach einer Unrechtsfeststellung, deren Umsetzung im Recht und das Interesse von potenziellen Opfern nach repressiverem Strafrecht.

Einverständliche Fremdgefährdung im Strafrecht

Zugleich ein Beitrag zur Mitwirkung an Selbstgefährdung

Die Rechtsfiguren der Mitwirkung an eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und der einverständlichen Fremdgefährdung zählen zu den umstrittensten Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Sie umfassen Sachverhalte aus den Bereichen Aids, Sport, gefährliche Autorennen oder Drogenkonsum und dienen der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei fahrlässigem Zusammenwirken. Ihre dogmatische Unterscheidung ist deshalb so praxisrelevant, weil die Selbstgefährdung als tatbestands- und damit straflos gilt, während die Strafbarkeit der Fremdgefährdung davon abhängt, welche Erfordernisse an deren «Einverständlichkeit» gestellt werden. Die Dissertation ordnet die nahezu unüberschaubare Fülle an Beiträgen aus Literatur und Rechtsprechung, unterzieht sie einer kritischen Würdigung und entwickelt eigene Lösungsansätze.

Punktierungen des Bösen

Das Werk Menschen. von Bernd Fischer mit Beiträgen aus Psychoanalyse, Strafrecht, Kunstwissenschaft, Theologie und Philosophie

Das vorliegende Buch gibt mit seinen psychoanalytischen, strafrechtlichen, kunstwissenschaftlichen und theologisch-philosophischen Texten Impulse zur Auseinandersetzung mit dem Bösen. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist das Kunstwerk Menschen. von Bernd Fischer. Der Künstler konfrontiert den Betrachter mit 18 Porträts und den Biografien internationaler Täter und Täterinnen aus dem 20. Jahrhundert, die Menschenrechtsverbrechen begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Indem es sich nicht auf bestimmte Gesellschaftsformen oder abgeschlossene geschichtliche Phasen beschränkt, sondern global argumentiert, eröffnet dieses Werk neue Sinnfelder für die Betrachtung der Potenziale des Menschen.

Persönlichkeitsverletzungen im Internet

Zuständigkeit schweizerischer Gerichte im internationalen Verhältnis

Auch wenn die Welt durch die elektronische Vernetzung zum «globalen Dorf» zusammengewachsen ist, bleiben Staatsgrenzen weiterhin bedeutsam, namentlich im Zusammenhang mit der Ausübung von Gerichtshoheit oder mit der Reichweite nationaler Rechtsordnungen. Fühlt sich ein Nutzer in seiner Persönlichkeit verletzt und will er dagegen staatlichen Rechtsschutz anrufen, fragt sich vorab, wo ein Forum zur Verfügung steht und nach welchem Recht der Lebenssachverhalt zu beurteilen ist. Diese – häufig übersehenen – Problemkreise sind zu beleuchten, noch bevor sich der Betroffene beispielsweise dem Gedanken hingeben kann, ob bzw. wie der Angelegenheit mit den Rechtsbehelfen von Art. 28 ff. ZGB begegnet werden könnte. Erst bei einer gegebenen schweizerischen internationalen Zuständigkeit finden nämlich die Kollisionsregeln des IPRG und damit eventuell das schweizerische Sachrecht Anwendung.