Opfer-Täter-Konfrontation: Ein Türöffner für Wiedergutmachung?
Die sogenannte restaurative Justiz will Opfer und Täter zusammenbringen. Als Therapie für die Opfer und zum Verhindern neuer Verbrechen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die sogenannte restaurative Justiz will Opfer und Täter zusammenbringen. Als Therapie für die Opfer und zum Verhindern neuer Verbrechen.
Was bringen lange Gefängnisstrafen? Nicht, was die Politik erhofft, sagen Wissenschaftler. SRF fragt Häftlinge.
Auch im Rechtsstaat Schweiz kommt es immer wieder vor, dass sich Personen im Strafvollzug befinden, ohne zu wissen weshalb. Grund dafür ist die Anwendung der Zustellfiktion bei Strafbefehlen, welche unbedingte (Freiheits-)Strafen enthalten.
Therapieren und der Justiz berichterstatten – psychiatrische Fachpersonen im Massnahmevollzug haben einen Loyalitätskonflikt. Wie sie damit umgehen.
2020 wurden in der Schweiz an 10 945 Personen Strafen und Massnahmen vollzogen (2019: 13 810). Davon wurden gut zwei Drittel (67%) in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesen.
Rund 70 Insassen haben eine Beschwerde unterschrieben. Sie fühlen sich unter anderem unverhältnismässig überwacht.
In einer Antwort auf eine Anfrage von Nils Melzer reagiert der Bund schmallippig. Das sorgt für Kritik beim Uno-Sonderberichterstatter für Folter.
Künstlerinnen und Aktivisten geben dem jungen Straftäter Brian eine Stimme. Ziel des Kunstprojektes in fünf Akten: Ein «Fall Carlos» darf sich nicht wiederholen. Das Kunstprojekt überzeugt nicht alle.
Ein Häftling will sich in seiner Zelle das Leben nehmen. Er überlebt und kommt wegen Brandstiftung vor Gericht. Dort zeigt sich, wie schwer sich die Justiz mit Tätern in der «kleinen Verwahrung» tut – und was das mit Menschen macht.
Für Brian ist es ein erneuter Rückschlag. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde gar nicht erst eingetreten.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) hat ein Grundlagenpapier mit sehr begrüssenswerten Empfehlungen zur Betreuung von LGBTIQ+ Gefangenen herausgegeben. Es ist das erste Mal, dass solche Empfehlungen für die ganze Schweiz erarbeitet wurden.
Diese Woche standen vier Gefängnisaufseher vor Gericht, weil sie nach einem Suizidversuch keine Erste Hilfe geleistet haben. Die Angeklagten wurden am Freitag alle freigesprochen.
Die Zürcher Justizbehörden weisen Foltervorwürfe im Fall des jungen Straftäters zurück. Dieser sei ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Nils Melzer will nun ein zweites Mal intervenieren.
Das Obergericht Zürich hat seinen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft von Brian bis zum Beginn des Strafvollzugs unzureichend begründet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde des 25-jährigen Mannes teilweise gutgeheissen. Die Zürcher Vorinstanz habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftverlängerung für den Vergewaltiger im Fall Elsässerstrasse hat das Appellationsgericht abgelehnt. Dennoch muss er noch einige Tage hinter Gittern bleiben.
Drei Jahre Gefängnis sei üblich bei einer Vergewaltigung. Und auch, dass das Verhalten des Opfers miteinbezogen wird.
Vergewaltigung in Basel
Ein Basler Gericht senkt die Strafe für einen Portugiesen, der im Februar 2020 zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau vor ihrer Wohnung vergewaltigt hatte – und löst eine Welle der Empörung aus. Auch die Betroffene meldet sich zu Wort.
Im Juni hatte das Zürcher Obergericht den 25-jährigen Brian zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Auf eine ordentliche Verwahrung hatte das Gericht damals verzichtet. Gemäss Zürcher Staatsanwaltschaft soll sich nun die höchste Schweizer Instanz über dieses jüngste Urteil beugen.
Die Gewalttaten beschäftigen Norwegen bis heute sehr stark. Dabei geht es kaum noch um den zu lebenslanger Verwahrung verurteilten rechtsextremistischen Einzeltäter, sondern um die ideologischen Hintergründe dieser Taten.
Der junge Straftäter erhält vor Bundesgericht teilweise recht. Das Zürcher Obergericht muss deshalb erneut über die Entlassung aus der Sicherheitshaft entscheiden.