Krankenkassen-Franchisen werden nicht erhöht
Der Nationalrat hat die Vorlage in der Schlussabstimmung abgelehnt. Grund war ein Sinneswandel der SVP.
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Der Nationalrat hat die Vorlage in der Schlussabstimmung abgelehnt. Grund war ein Sinneswandel der SVP.
Der Zürcher Kantonsrat hat es abgelehnt, die Prämienverbilligung um 90 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Das letzte Wort in dieser Frage wird aber das Volk haben.
Das Bundesgerichtsurteil vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf.Mehr zum Thema: SP will Referendum gegen Franchisenerhöhung ergreifen (Tages-Anzeiger)«Mindestfranchise könnte in zehn Jahren 450 Franken betragen» (SRF)
Fast jeder vierte Bürger erhält eine Prämienverbilligung. Nicht jeder mit tiefem Einkommen profitiert. Beat Erni aus dem Kanton Luzern will nun aufzeigen, dass nicht nur Familien mit einer hohen Prämienlast zu kämpfen haben.
Die hohen Prämien der obligatorischen Krankenversicherung gehören zu den grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer. Immer mehr Menschen können die Prämien nicht mehr bezahlen. Eine Volksinitiative verlangt eine Beschränkung der Prämienbelastung für die Versicherten sowie das Recht auf eine Prämienverbilligung durch den Staat.Zum Thema: Prämien-Entlastung: Wer hat das beste Rezept?
Immer weniger St.Gallerinnen und St.Galler erhalten eine Prämienverbilligung. Der Kanton gibt zwar immer mehr dafür aus, aber mit dem Anstieg der Krankenkassenprämien hält er nicht Schritt. Nun scheint aber auch die Regierung einzusehen, dass immer mehr Familien in die Sozialhilfe abzugleiten drohen. Kantonsrat Dario Sulzer setzt sich seit Jahren für mehr Prämienverbilligungen ein.
Gewisse Kantone kommen punkto Prämienverbilligung unter Beschuss. Die Nidwaldner Regierungsrätin sieht allerdings keinen Handlungsbedarf. Auch in Obwalden bleibt man gelassen.
Der Kanton Uri legt schon heute sein Hauptaugenmerk auf die Prämienverbilligung für Familien. Trotzdem will die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion überprüfen, ob aufgrund des jüngsten Bundesgerichtsurteils im «Fall Luzern» zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Das Bundesgericht hat die Einkommensgrenze für die Verbilligung von Krankenkassenprämien im Kanton Luzern angehoben. Nun will die Regierung rasch handeln. Das ist löblich, sagt Politreporter Lukas Nussbaumer.
Für gegen 300 000 Haushalte soll die Prämienlast sinken – dank eines Bundesgerichtsurteils. Die SP droht betroffenen Kantonen mit Klagen. Ein Ende letzter Woche publiziertes Bundesgerichtsurteil stellt fest: Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen zu tief abgesenkt, damit Bundesrecht verletzt und letztlich Prämienverbilligungsgelder zweckentfremdet. Mehr zum Thema: Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf! (SGB)
Das Bundesgericht pfeift den Kanton Luzern zurück. Dieser hat bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkassen zu viel gespart. Dazu habe er die Einkommensgrenze, welche noch zu einer Verbilligung berechtigte, 2017 zu tief angesetzt, sagen die Richter in Lausanne. Das Ziel sei, dass auch mittlere Einkommen von Prämienverbilligungen profitierten.
Der Luzerner Regierungsrat Guido Graf bezeichnet das Verdikt des Bundesgerichts in Sachen Prämienverbilligung als Leiturteil. Die Rückzahlung der Gelder soll rasch und unbürokratisch erfolgen.
Die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen wurde im Kanton Luzern für das Jahr 2017 mit 54'000 Franken zu tief angesetzt. Es ist mit Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar, wenn nur gerade der unterste Bereich der "mittleren Einkommen" in den Genuss einer Prämienverbilligung kommt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde mehrerer Privatpersonen gut.
Die bürgerliche Parlamentsmehrheit kapituliert vor den Lobbys. Zur Kasse bitten will man nur die Prämienzahlenden. Blamabel!
Rund 2,2 Millionen Schweizer haben 2017 bei den Krankenkassen eine individuelle Vergünstigung bezogen. Im letzten Jahr haben Bund und Kantone dafür 4,5 Milliarden Franken ausgegeben.Mehr zum Thema: Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend (SGB)Individuelle Prämienverbilligung: Beitrag der Kantone sinkt weiter (admin.ch)
Die stetig steigenden Krankenkassenprämien sind für tiefere Einkommen zusehends unbezahlbar geworden. Sie treiben einkommensschwache Haushalte in die Armut. Diese Situation ist sozialpolitisch unhaltbar. Die Caritas fordert deshalb von Bund und Kantonen, dass die jährliche Belastung durch die Krankenkassenprämien einen Monatslohn nicht übersteigen darf. Die Prämienverbilligungen sind von Bund und Kantonen entsprechend auszugestalten.
Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 1.2 Prozent. Die Erhöhung variiert je nach Kanton zwischen -1.5 und 3.6 Prozent. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren sinkt, weil das Parlament entschieden hat, diese Altersgruppe zu entlasten. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet.
Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 1.2 Prozent. Die Erhöhung variiert je nach Kanton zwischen -1.5 und 3.6 Prozent. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren sinkt, weil das Parlament entschieden hat, diese Altersgruppe zu entlasten. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet.Mehr zum Thema: Krankenkassenprämien: Schon lange nicht mehr sozial tragbar (SGB)
Mit einer Initiative wollen die Sozialdemokraten eine Obergrenze von zehn Prozent des verfügbaren Einkommens setzen.
Steigende Krankenkassenprämien, beim Mittelstand sparende Kantone: Immer mehr Personen verlieren den Anspruch auf finanzielle Unterstützung.