Absurde Kürzung der Hilflosenentschädigung bei Kindern: Kommission gibt Gegensteuer
Procap Schweiz freut sich, dass die sozialpolitische Kommission des Nationalrats eine absurde Kürzung der Hilflosenentschädigung bei Kindern korrigieren möchte.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Procap Schweiz freut sich, dass die sozialpolitische Kommission des Nationalrats eine absurde Kürzung der Hilflosenentschädigung bei Kindern korrigieren möchte.
Der Bundesrat hat am 24. August 2022 den Bericht über den «Zugang der Invalidenversicherung zum Informationsvorsprung im Rahmen der Stellenmeldepflicht» zur Kenntnis genommen. Der bewährte Informationsvorsprung kann zukünftig auch von IV-Beratenden und Personen, die eine IV-Rente beziehen, für die Stellensuche genutzt werden.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) folgt dem Nationalratsentscheid und spricht sich für eine fairere Invaliditätsbemessung aus. Die bisher angewendeten statistischen Werte sind realitätsfern.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen berechnet IV-Renten seit Jahren zu tief. Fachleute entlarven das Zeitspiel von Bersets Amt.
Bei Long-Covid-Patienten der ersten Stunde laufen die Krankentaggelder aus. Fachleute sind skeptisch, dass die IV sie unterstützt.
Die Invalidenversicherung meldet bislang keinen Anstieg der Anzahl Renten. Doch das könnte noch ändern.
Die aktuelle Berechnung des IV-Grades anhand der realitätsfremden Tabellenlöhne, ist für die Behindertenorganisationen schon lange ein unhaltbarer Zustand.
Die IV-Statistik liefert einen jährlichen Überblick über Umfang und Struktur des Leistungsbezugs in den Bereichen Eingliederung, Rente und Hilflosigkeit der Invalidenversicherung. Sie gibt Auskunft über den Ist-Zustand und zeigt Entwicklungen und Trends auf.
Die meisten Long Covid-Fälle würden durch die IV wieder eingegliedert, meldete die NZZ am Sonntag. Das ist nicht korrekt.
Eingliederungszahlen der IV-Stellen stabilisieren sich auf hohem Niveau.
Personen mit tiefen Einkommen zahlen wie alle Beiträge an die Invalidenversicherung. Sie werden heute aber oft um eine Rente oder Umschulung gebracht. Dies weil die IV davon ausgeht, dass sie mit ihrer Behinderung ein unrealistisch hohes Einkommen erzielen können.
Das Bundesgericht will IV-Renten nicht nach oben korrigieren. Eine dringend notwendige Diskussion ist vertagt.
Geringverdiener mit stark reduzierter Leistungsfähigkeit haben weiter schlechte Chancen auf eine IV-Rente. Zwei der fünf Bundesrichter kritisieren jedoch das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen.
Die Hürde, um überhaupt eine IV-Rente zu erhalten ist hoch – zu hoch, sagen Experten. Sie kritisieren die Berechnungsmethode und hoffen auf einen bevorstehenden Bundesgerichtsentscheid.
Die IV rechne Renten klein, heisst es. Bislang ignorierte der Bund die Kritik. Nun aber klagt ein Anlageführer vor Bundesgericht.
Am 1.1.2022 ist die Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten. Hierzu hat Inclusion Handicap Factsheets erstellt. Ein Factsheet erklärt das neue stufenlose Rentensystem und zeigt auf, für wen weiterhin das alte Rentensystem massgebend bleibt.
Die Arbeitgeber sind für die Invalidenversicherung wichtige Partner, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt zu stärken. Für eine gute Zusammenarbeit braucht es eine gezielte Kommunikation, gute Kontakte sowie Massnahmen und Prozesse, die sich am Bedarf der Unternehmen orientieren.
Die Ergebnisse einer Auswertung der Meldestelle zu den IV-Gutachten zeigen, dass die oft genannten Gutachterinstitute und Begutachtenden grundlegende Rahmenbedingungen missachtet haben.
Der Patient kämpfte jahrelang um sein Recht – doch heute steht er vor dem Nichts.
Jährlich kämpfen sich 22’000 Hirnverletzte zurück ins Leben. Gesellschaft und IV machen es ihnen dabei nicht leicht. Margrit B. erzählt ihre Geschichte.