Autonomie am Lebensende – Kultur und Recht
Die aktuelle Diskussion in der Schweiz und in Japan
Der Schutz des menschlichen Lebens ist ein grundlegendes Menschenrecht. Im Bereich der Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe steht er jedoch scheinbar im Widerspruch zum Recht auf persönliche Freiheit, welches jeder Person die Möglichkeit einräumt, Entscheidungen über den eigenen Tod zu treffen. Die juristischen und die ethisch-moralischen Fragen, welche aus diesem Spannungsfeld resultieren, gilt es normativ zu klären. Hierbei wird eine Gesellschaft von ihren kulturellen Überzeugungen gelenkt. So wird in Japan die Selbsttötung nicht per se als verwerflich angesehen, sondern stösst unter Umständen auf Respekt und Verständnis. Auch in der Schweiz sind gewisse Formen der Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe de facto anerkannt.