Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz
Start der Anhörung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
Eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Gemeinden und Kanton hat die Zusammenarbeit und die Verfahrensabläufe zwischen den Familiengerichten als Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) und den Gemeinden untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Ein Teil der Verbesserungsvorschläge hat Gesetzesänderungen zur Folge. Für diese eröffnet der Regierungsrat heute eine dreimonatige Anhörung.