Die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB
Die Strafnorm gegen Rassismus Art. 261bis StGB schützt vor bestimmter Formen der Diskriminierung, die in der Öffentlichkeit stattfinden. Es werden eine ganze Reihe von Handlungen unter Strafe gestellt, die sich gegen die Rasse, Ethnie, Religion oder sexuelle Orientierung einer Person richten.