Besserer Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
Die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Personen, Transmenschen oder Menschen mit einer Geschlechtsvariante soll im Strafrecht explizit verboten und der Schutz dieser Personen damit verbessert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorschlag der zuständigen nationalrätlichen Kommission an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zur Kenntnis genommen.