Wenn Papa sich verweigert
Getrennt lebende Väter haben nicht nur das Recht, ihre Kinder auf Besuch zu nehmen, sondern auch die Pflicht dazu. Doch es gibt auch Väter, die Besuchszeiten ablehnen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Getrennt lebende Väter haben nicht nur das Recht, ihre Kinder auf Besuch zu nehmen, sondern auch die Pflicht dazu. Doch es gibt auch Väter, die Besuchszeiten ablehnen.
Alle Macht der Familie, sagen Kesb-Kritiker. Hinsehen und eingreifen, fordert Anja Schär. Geschichte einer verpfuschten Kindheit.
Ein Mann, der nicht der leibliche Vater seines Sohnes ist, kommt dank der Kesb zu seinem Recht – und verlangt bezahlte Alimente zurück.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG) zur Verbesserung der Integration verabschiedet. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Im Rahmen des zweiten Pakets, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird, wurde auch die gesetzliche Grundlage im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die den Datenaustausch zwischen den Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) sowie den Migrationsbehörden regelt, neu gefasst. Bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmung in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) waren die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) massgeblich beteiligt.
Die Sozialkommission Oberer Leberberg unterliegt vor Bundesgericht in der Auseinandersetzung um Pflegekosten. Kindeswohl vor kantonalen Bestimmungen entschied das Gericht.
«Ich habe einen Beistand. Leider haben wir vermehrt Meinungsverschiedenheiten. Ich habe das Gefühl, dass er mich und meine Interessen nicht ernst nimmt und keine Zeit hat für mich. Daher hätte ich am liebsten einen neuen Beistand. Ist das möglich?»
In Rapperswil-Jona will die Schlammschlacht um die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht enden. Nun erhebt der freigestellte Kesb-Präsident happige Vorwürfe gegen den Stadtrat und beschreitet den Rechtsweg.
Verfahrensbeistand und Soziale ArbeitDesistance from Crime Professionelle muslimische WohlfahrtspflegeSoziale Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
Case Management für die Soziale Arbeit Zur Begründung des sozialarbeiterischen Case Managements / Social Work Case Management Wie effektiv und effizient ist Case Management?Prozessschritte im Case Management Case Management und Klinische SozialarbeitCase Management in der Sucht- und Drogenhilfe Case Management und Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz in der Schweiz Praxis des Case Managements in Österreich
Walter Grob, der Präsident der Kesb Linth, wurde während Jahren massiv kritisiert. Nun wurde er entlassen. Zwischen den beiden Vorgängen besteht laut dem Rapperswiler Stadtrat aber kein direkter Zusammenhang.
Die Walliser Justiz hat einer Mutter während eines hängigen Scheidungsverfahren zu unrecht erlaubt, mit den abwechselnd mit dem Vater betreuten Kindern in den Kanton Bern zu ziehen. Eigentlich hätte das Gericht die aufschiebende Wirkung gewähren müssen, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 5A_665/2018)
Jedes Jahr veröffentlicht der Kanton St.Gallen Kenndaten zu den Tätigkeiten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Zahlen zeigen: Die Behörden arbeiten verhältnismässig und tragen dem Einzelfall Rechnung. Um der Bevölkerung zu zeigen, was hinter den Zahlen steht, organisieren die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton St.Gallen einen Tag der offenen Tür.
Auch im vergangenen Jahr war wiederum ein Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. Gleichwohl hat der Bestand an Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Vergleich zu 2016 leicht abgenommen. Im aussagekräftigeren Vierjahresvergleich (2014-2017) zeigt sich, dass dieser Bestand deutlich unter dem Bevölkerungswachstum blieb: Während der Massnahmenbestand um gut 1% stieg, wuchs die Bevölkerung um beinahe 4%. Die Entwicklung bei der Anzahl der von einer Massnahme Betroffenen ist ein Hinweis dafür, dass die KESB das Subsidiaritätsprinzip in der Praxis umsetzt.
Wenn Eltern überfordert, Kinder gefährdet, Demente zuhause nicht mehr zurecht kommen, dann bestimmt die Kesb, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, ob es Schutzmassnahmen braucht. Sie greife zu oft und zu rasch ein, warfen Kritiker der Behörde in den letzten sechs Jahren immer wieder vor. Die Zahlen, die heute vorliegen, zeichnen ein anderes Bild.
Trendwende bei der Kesb: Erstmals seit Jahren hat die Zahl der Kindesschutzmassnahmen 2017 abgenommen. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren funktioniere besser, erklären Fachleute.Mehr zum Thema: Weniger Kinder von Massnahmen betroffen (SRF)
Schutzmassnahmen werden von den KESB nur dort angeordnet, wo sie nötig sind – dieses Bild zeigt die neuste Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES. Weder in der Deutsch- noch in der Westschweiz sind die Fallzahlen auffällig angestiegen. Bei den sensiblen Kindesschutzmassnahmen gibt es gar eine leichte Abnahme. Nach sechs Jahren KESB und einer positiven Zwischenbilanz verstärkt die KOKES den Fokus auf die gute Zusammenarbeit zwischen KESB, Beistand und Familie.Weniger Kinder von Massnahmen betroffen (SRF)
Kindesschutz wird hierzulande von niemandem infrage gestellt. Doch weil unter Kindesschutz verschiedenes aufgefasst werden kann und viele Akteure in der Praxis tätig sind, passieren noch immer Fehler. Dies will die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz ändern. Die Vorstandsmitglieder Helga Berchtold und Patrick Fassbind erklären wieso.
Ein Vergleich und Möglichkeiten für eine gelingende Zusammenarbeit zu Gunsten des Schutzes der Kinder und Jugendlichen
Im Rahmen der Bachelor-Thesis werden im ersten Teil die Grundkonzeptionen und Verfahrenspraxen des zivilrechtlichen und des strafrechtlichen Kindesschutzes verglichen. Der zweite Teil gibt Aufschluss über die Organisation der Zusammenarbeit zwischen der KESB Bern und der Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland. Im dritten Teil wird erörtert, ob die Notwendigkeit besteht, Grundkonzeptionen und Verfahrenspraxen aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Jugendanwaltschaft zu optimieren, und welche Möglichkeiten es dazu gibt.
Ein Vergleich der alten und neuen Gesetzesgrundlagen und deren Auswirkungen auf die Praxis der mandatsführenden Personen im Bereich der Fremdplatzierung
Per 01. Januar 2013 trat eine revidierte Version des ZGB in Kraft. In dieser wurde der Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes neu organisiert. Im Kanton Bern wurden die 337 kommunalorganisierten Vormundschaftsbehörden durch zwölf kantonalorganisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden abgelöst. Die Entscheidungsbefugnis liegt neu bei einer interdisziplinär zusammengestellten Fachbehörde (KESB). Die Organisation der Behörde führte ebenfalls zu einer Neuverteilung der Zuständigkeiten. In der vorliegenden Arbeit liegt das Interesse auf den Veränderungen im Arbeitsalltag der Sozialarbeitenden.
Ein systematischer Überblick über das interdisziplinäre Feld des Kinderschutzes aus Perspektive der Profession Sozialer Arbeit für das Studium und die Praxis zeichnet dieses Lehrbuch aus. Es wird aufgezeigt, welche Aufgabe und Funktion Soziale Arbeit im Kinderschutz hat und welche rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für sie bei der Wahrnehmung und Gewährleistung der Förderung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen handlungsleitend sind.Das Lehrbuch gibt einen systematischen Überblick über das interdisziplinäre Feld des Kinderschutzes aus der Perspektive der Profession Sozialer Arbeit für das Studium und die Praxis. Es zeigt auf, welche Aufgabe und Funktion Soziale Arbeit im Kinderschutz hat und welche rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für sie dabei handlungsleitend sind.