Die Rückstufung im Ausländer- und Integrationsgesetz
Die neu in das Ausländerrecht aufgenommene «Rückstufung» stellt nach wie vor zahlreiche Probleme. Im Folgenden wird geprüft, ob sie zwingend auf einem Widerrufsgrund beruhen muss, in welchem Verhältnis sie zur ausländerrechtlichen Verwarnung steht, wie die einzelnen Integrationskriterien gewichtet werden sollen und ob sie bei altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligungen überhaupt Sinn macht. Fazit: Mit einer Differenzierung von zwei Arten von «Rückstufungen» lassen sich zahlreiche praktische Probleme lösen. Das Zustimmungserfordernis des SEM für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung bei der Rückstufung ist problematisch und erscheint systemwidrig.