Neue Rechtslage bei Suchterkrankungen
Die Diagnose der Suchterkrankungen hat bisher grundsätzlich keinen sozialversicherungsrechtlichen Rentenanspruch begründen lassen. In seiner alten Rechtsprechung ging das Bundesgericht davon aus, dass Suchterkrankungen von der betroffenen Person «überwunden» werden können und daher in der Regel keine Sozialversicherungsleistungen geschuldet seien. Mit seiner aktuellen Rechtsprechung distanziert sich das höchste Gericht der Schweiz von dieser Sichtweise und verlangt, dass Suchterkrankungen einem strukturierten Beweisverfahren zu unterziehen seien.