Weniger Geld für die Spitäler und für die Prämienverbilligung
Um mehrere hundert Millionen Franken sollen die Gesundheitsausgaben gekürzt werden. Bei der Prämienverbilligung ist der Widerstand programmiert.
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Um mehrere hundert Millionen Franken sollen die Gesundheitsausgaben gekürzt werden. Bei der Prämienverbilligung ist der Widerstand programmiert.
Der Regierungsrat hat die Berechtigungsgrenzen für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2017 festgelegt. Nach leichten Erhöhungen in den Vorjahren werden die Einkommensgrenzen dieses Mal gesenkt; die Vermögensgrenzen bleiben unverändert. Damit können die finanziellen Zielsetzungen mit Blick auf die Mindestquote der Anspruchsberechtigten und die Höhe des Kantonsbeitrages im kommenden Jahr erreicht werden.
Das Sozialziel bleibt: Auch künftig werden 25 bis 45 Prozent der Berner Bevölkerung Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien haben. Sowohl Hauptvorlage als auch Eventualantrag des Grossen Rates wurden abgelehnt.
Am 28. Februar stimmen Bernerinnen und Berner über ein Referendum ab. Es geht darum, ob die bisherige Regelung im Gesetz gestrichen wird oder nicht, dass 25 bis 45 Prozent der bernischen Bevölkerung Anrecht auf Krankenkassen-Prämienverbilligungen haben. Zum Thema:- Sind einige Abstimmungen zu kompliziert? (SRF)
Soll im Kanton Bern auch künftig mindestens ein Viertel der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten müssen? Über diese Frage entscheiden die Bernerinnen und Berner am 28. Februar ein erstes Mal.
Graubünden hat die Verbilligung von Krankenkassenprämien in den letzten Jahren massiv aufgestockt und nähert sich damit dem schweizerischen Durchschnitt an.
Die neuste Auswertung zeigt, wie sehr die Kantone bei den Prämienverbilligungen gespart haben – allen voran der Kanton Bern. Obwohl die Prämien hier speziell hoch sind, ist der Kanton bei den Verbilligungen speziell knausrig.
Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung. Die Entlastung wirkt aber immer weniger, wie der Bund festgestellt hat. Grund sind die sinkenden Beiträge der Kantone. - Prämienverbilligung der Krankenversicherung entlastet die Bevölkerung immer weniger (BAG)
Per Dringlichkeitsrecht wollen Kantone und Gesundheitspolitiker den Ärztestopp doch noch verlängern.
Die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien wird im Kanton Aargau reformiert. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Vorlage endgültig gutgeheissen. Das Geld soll bedarfsgerechter als heute verteilt werden. Der Kanton will bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Bei den Prämienverbilligungen will Baselland acht Millionen einsparen. Für Menschen mit tiefem Einkommen bedeutet das eine doppelte Belastung: tiefere Kantonsbeiträge bei steigenden Prämien.
Antwort des Bundesrats
Der Bundesrat hat in der Beantwortung meiner Motion 15.3465 das Anliegen anerkannt und scheint grundsätzlich das Problem beheben zu wollen. Dasselbe Anliegen verfolgt auch die Standesinitiative Tessin 14.315. Der Bundesrat begründet seine Ablehnung dadurch, dass er in der Lösungsfindung nicht eingeschränkt sein möchte. Trotzdem sind die aufgeführten Argumente schwer nachvollziehbar. Zur Klärung bitte ich den Bundesrat deswegen, folgende Fragen zu beantworten:
Das zweite Jahr in Folge stehen mehrere Kassen im Verdacht, auf ihren Internetseiten nur junge und gesunde Prämienzahler anzusprechen und andere mit teuren Versicherungen abzuschrecken. Das Bundesamt für Gesundheit hat sie ermahnt. Ab nächstem Jahr drohen hohe Bussen.
Der Anspruch auf die Prämienverbilligung (IPV) für 2015 verfällt von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2015. Die Ermittlung der Anspruchsberechtigung erfolgt aufgrund der vorjährigen provisorischen Steuerrechnung. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben und trotzdem von ihrer Bezugsberechtigung ausgehen, haben sich deshalb vor dem 31. Dezember 2015 bei der Krankenkassenkontrollstelle ihrer Wohngemeinde zu melden. Bei schriftlichen Antragsstellungen gilt der Poststempel.
Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) hat dem Beitrag des Kantons Solothurn zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2016 einstimmig zugestimmt. Auch einem Verpflichtungskredit für ein Redesign der Software SAP stimmte sie zu.
Krankenversicherungsprämien-Index 2015
Der Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) verzeichnet für das Prämienjahr 2015 ein Wachstum von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der KVPI erreicht damit einen Indexstand von 173,3 Punkten (Basis 1999=100). Anhand des KVPI lässt sich die Auswirkung der Prämienentwicklung auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens schätzen. Gemäss der KVPI-Modellrechnung des Bundesamts für Statistik (BFS) beeinflussen 2015 die steigenden Prämien das Wachstum des verfügbaren Durchschnittseinkommens um 0,2 Prozentpunkte.
Höhere Krankenkassenprämien für Versicherte mit hohen Franchisen: Dieser Vorschlag des Bundesrats stösst auf breiten Widerstand. Die Jungen müssten noch mehr zahlen, und auch Familien und der Mittelstand würden stärker belastet, lautet der Tenor in der Anhörung. Um das Gesundheitssystem zu vereinfachen, will der Bundesrat die Franchisen von 1000 und 2000 Franken streichen. Gleichzeitig möchte er die Höhe des maximalen Prämienrabatts senken, den die Krankenkassen für Wahlfranchisen erteilen. Die Verordnungsänderung möchte der Bundesrat auf 1. Januar 2017 in Kraft setzen. (
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat einem Kantonsbeitrag zur Prämienverbilligung für das Jahr 2016 in der Höhe von insgesamt rund 63,4 Millionen Franken zugestimmt. Im Weitern befasste sie sich mit drei parlamentarischen Vorstössen zu den Themen Verteilschlüssel in Bezug auf Asylbewerber und Schaffung einer Ombudsstelle im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung liegt vor
Der Regierungsrat hat die zweite Botschaft zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das Gesetz wurde punktuell angepasst, die Eckpfeiler bleiben aber bestehen.
Unbezahlte Krankenkassenprämien
In einigen Kantonen werden Leute, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, nur noch im Notfall behandelt. Das Modell wird verschiedenenorts bereits wieder infrage gestellt.