Newsletter EBGB 3/2022: Schwerpunktthema «E-Accessibility»
Informieren Sie sich über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Informieren Sie sich über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
In der Broschüre «klipp und klar» geht es direkt und leicht verständlich zur Sache: Hier werden sexuelle Regeln und Rechte für Jugendliche mit Beeinträchtigung erklärt.
Zweimal pro Woche geht Beatrice Acuña joggen. Dabei ist sie auf die Begleitung eines Blinden-Guides angewiesen.
In der Broschüre «klipp und klar» geht es direkt und leicht verständlich zur Sache: Hier werden sexuelle Regeln und Rechte für Jugendliche mit Beeinträchtigung erklärt.
Schwerpunktthema «Selbstbestimmtes Leben»
In der Schweiz gibt es eine Million Menschen mit einer Behinderung. Ihre medizinische Versorgung lässt laut einer Resolution zu wünschen übrig. Das Unispital Basel handelt.
Eine Frau mit Behinderung wirft einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber des Kantons Genf Diskriminierung vor. Das Bundesgericht hebt nun die Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention in einer solchen Konstellation deutlich hervor.
Rund 14'000 Menschen in der Schweiz sind «umfassend verbeiständet». Das bedeutet, sie gelten wegen einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung als nicht urteilsfähig und besitzen darum auch kein Stimm- und Wahlrecht. Wenn sie es trotzdem ausüben wollen, müssen sie dafür kämpfen.
Roland Bigler ist ein Globetrotter auf vier Rädern. Seine Erfahrungen gibt er als Experte für barrierefreies Reisen weiter.
Barrierefreie Websites sind noch längst nicht so verbreitet, wie sie es sein sollten. Andreas Uebelbacher von der Stiftung "Zugang für alle" spricht über die dringendsten Probleme bezüglich Accessibility im Web.
Menschen mit Behinderung werden im Schweizer Gesundheitssystem klar benachteiligt. Die Resolution des VBMB stellt 10 Forderungen und verlangt deren sofortige Umsetzung.
Hunderte Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Behindertenorganisationen und weitere Engagierte haben an einer grossen Aktion in Bern die Wecker läuten und rasseln lassen. Die Aufforderung an die Behörden ist laut und deutlich: Umsetzung der UNO-BRK jetzt!
Schwerpunktthema «Selbstbestimmtes Leben»
Die Schweiz wird im März 2022 zum ersten Mal zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) geprüft. Die Schweiz vertritt die Ansicht, die BRK schon weitgehend zu erfüllen.
Die bisher monatliche Vergütung für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung soll neu flexibel im Sinne eines Jahreskontingents verrechnet werden.
Das Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil betreffend die neuen Doppelstockzüge der SBB, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben. Das ist ein wichtiger Fortschritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Nur ein kleiner Teil der amtlichen Publikationen soll verfilmt werden. Es reicht nicht einmal für die gesamte Kantonsverfassung.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sicherstellen, dass sämtliche Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FVDosto) eine maximale Neigung von 15 % aufweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. BGer-Urteil vom 22. Dezember 2021 (2C_26/2019)
Die Apfelschule Solothurn schult sehbehinderte Menschen im Umgang mit Smartphones. Nicht alle Apps sind selbsterklärend.
In drei Solothurner Heimen testeten 120 Personen mit einer Behinderung die App. Sie soll einfach und sicher sein.