Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Arbeitnehmerschutz

103 Beiträge gefunden


SGB

Steigende Erwerbslosigkeit bei älteren Arbeitnehmenden - mehr Schutz nötig

Die älteren Arbeitnehmenden machen sich vermehrt Sorgen um ihre Arbeitsplätze. Dass diese Sorgen berechtigt sind, zeigen die neueren Statistiken zur Erwerbslosigkeit. Die Erwerbslosenquote der Altersgruppe 55+ ist im zweiten Halbjahr 2015 markant gestiegen (s. Grafik unten). Dieser Anstieg ist sozialpolitisch besonders besorgniserregend. Wer in diesem Alter erwerbslos wird, hat besonders grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden. Es droht die Aussteuerung. 

Ktipp

Bonus - Keine Kürzung wegen Mutterschaft

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH120181 vom 28. Juli 2014

Einer Angestellten wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des ­entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war. Dagegen wehrte sie sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Zürich. Das Gericht führte aus: Die Kürzung des Bonus während der ersten acht Wochen des Mutterschaftsurlaubs sei nicht zulässig, da ­während dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot für Mütter gelte. Von der Bonus­kürzung wegen Mutterschaft seien nur Frauen betroffen. Das sei ­diskriminierend und ­verstosse gegen das Gleichstellungsgesetz. 

WBF

Studie zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter

Der Bundesrat wurde heute über die Ergebnisse einer Studie zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter informiert. Die Studie wurde vom Bundesrat am 21.11.2012 beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBF) in Auftrag gegeben. Das Centre d'étude des relations de travail (CERT) der Universität Neuenburg wurde vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) mit der Umsetzung betreut.Zum Thema: - Studie über den Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter (Zusammenfassung)- Eine unbegründete Klage (Schweizerischer Arbeitgeberverband)

Mattmark, 30. August 1965

Die Katastrophe

Die Mattmark-Katastrophe im Jahr 1965 hat die jüngere Migrationsgeschichte der Schweiz nachhaltig geprägt. Beim Abbruch eines Teils einer Gletscherzunge, der die Baracken der Baustelle des Mattmark-Staudamms unter sich begrub, starben sechsundachtzig Männer und zwei Frauen an ihrem Arbeitsplatz. Durch die vielen verschiedenen Herkunftsländer der Opfer erhielt das Ereignis eine internationale Dimension. In der Schweiz und in Europa führte das Unglück zu einer Debatte über die humanitären und sozialen Begleiterscheinungen der Wirtschaftsmigration, insbesondere über die Arbeitsbedingungen der Migrantinnen und Migranten. Mit dieser ersten soziohistorischen Untersuchung zur Mattmark-Katastrophe wird dem nahezu vergessenen Ereignis der ihm zukommende zentrale Platz in der jüngsten Geschichte der Schweiz eingeräumt.

Humanrights.ch

Der Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz

Arbeitgeber haben dank moderner Technologien ungeahnte Möglichkeiten, ihre Angestellten zu überwachen und zu kontrollieren. Es stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen sich Arbeitnehmende gegen diese Form der Kontrolle wehren können. Professor Dr. Kurt Pärli, Dozent für Europarecht, Arbeits- und Sozialrecht und Leiter Zentrum für Sozialrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), geht in einem Artikel für die Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht (EUZA) dieser Frage nach. Er zeigt darin unter anderem auf, welche Praktiken der Arbeitgeber nicht erlaubt sind.

Die Kappung von Abfindungen im Sozialplan

Eine Umgehung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?

Ein Sozialplan hat nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die Funktion, wirtschaftliche Nachteile, die Arbeitnehmer durch eine geplante oder durchgeführte Betriebsänderung erleiden können, durch eine Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu erleichtern. Gegenstand des Sozialplans ist daher nicht die Betriebsänderung oder die mit ihr zusammenhängenden unternehmerischen Entscheidungen, sondern allein die nachteiligen wirtschaftlichen Konsequenzen der Betriebsänderung. Sozialpläne lassen differenzierte Abfindungsvereinbarungen unter der Voraussetzung zu, dass die Betriebsparteien staatliches Recht bewahren und anerkennen. Werden die betroffenen Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt, sind Arbeitgeber und Betriebsrat ansonsten in der Entscheidung über die Art und Weise sowie den Umfang des Sozialplanausgleichs grundsätzlich uneingeschränkt. 

SGB

Erleichterte Allgemeinverbindlichkeit, Normalarbeitsverträge und Arbeitsunterbruch

Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Um diesem Grundsatz Achtung zu verschaffen, fordert der SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit substanzielle Verbesserungen: eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Möglichkeit, Normalarbeitsverträgen aus öffentlichem Interesse erlassen zu können, konsequenter Arbeitsunterbruch bei Verdachtsfällen und einen besseren Kündigungsschutz für Personalvertretungen und gewerkschaftliche Vertrauensleute.