Welche Folgen hat Kurzarbeit?
Der Betrieb, in dem mein Sohn die Lehre macht, meldet demnächst Kurzarbeit an. Welche Auswirkungen hat dies auf den Lohn und die Ausbildung meines Sohnes?
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Der Betrieb, in dem mein Sohn die Lehre macht, meldet demnächst Kurzarbeit an. Welche Auswirkungen hat dies auf den Lohn und die Ausbildung meines Sohnes?
Die älteren Arbeitnehmenden machen sich vermehrt Sorgen um ihre Arbeitsplätze. Dass diese Sorgen berechtigt sind, zeigen die neueren Statistiken zur Erwerbslosigkeit. Die Erwerbslosenquote der Altersgruppe 55+ ist im zweiten Halbjahr 2015 markant gestiegen (s. Grafik unten). Dieser Anstieg ist sozialpolitisch besonders besorgniserregend. Wer in diesem Alter erwerbslos wird, hat besonders grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden. Es droht die Aussteuerung.
Wenn Flüchtlinge Geld verdienen müssen, aber legal nicht dürfen, wächst das Risiko von Ausbeutung. In der Türkei und im Rest Europas.
Nun muss der Bundesrat selber über die Verschärfung der flankierenden Massnahmen entscheiden. Alles hängt von Didier Burkhalters Position ab.
Die Schweiz schützt die Arbeitnehmer im internationalen Vergleich wenig. Wie wenig, zeigt eine Liste der OECD.
Alessandro (33) hat sich an der Schulter verletzt. Darf er Arztbesuche und Physiotherapie während der Arbeitszeit einplanen?
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH120181 vom 28. Juli 2014
Einer Angestellten wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war. Dagegen wehrte sie sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Zürich. Das Gericht führte aus: Die Kürzung des Bonus während der ersten acht Wochen des Mutterschaftsurlaubs sei nicht zulässig, da während dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot für Mütter gelte. Von der Bonuskürzung wegen Mutterschaft seien nur Frauen betroffen. Das sei diskriminierend und verstosse gegen das Gleichstellungsgesetz.
Psychische Erkrankungen
Noch immer ist es schwierig, dem Arbeitgeber eine psychische Erkrankung mitzuteilen. Dabei gibt es klare Regeln.
Roboter ersetzen Fabrikarbeiter, und der Computer erledigt Aufgaben von Büroangestellten. Macht die Digitalisierung den Arbeiter überflüssig?
Der Bundesrat wurde heute über die Ergebnisse einer Studie zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter informiert. Die Studie wurde vom Bundesrat am 21.11.2012 beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBF) in Auftrag gegeben. Das Centre d'étude des relations de travail (CERT) der Universität Neuenburg wurde vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) mit der Umsetzung betreut.Zum Thema: - Studie über den Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter (Zusammenfassung)- Eine unbegründete Klage (Schweizerischer Arbeitgeberverband)
Die Katastrophe
Die Mattmark-Katastrophe im Jahr 1965 hat die jüngere Migrationsgeschichte der Schweiz nachhaltig geprägt. Beim Abbruch eines Teils einer Gletscherzunge, der die Baracken der Baustelle des Mattmark-Staudamms unter sich begrub, starben sechsundachtzig Männer und zwei Frauen an ihrem Arbeitsplatz. Durch die vielen verschiedenen Herkunftsländer der Opfer erhielt das Ereignis eine internationale Dimension. In der Schweiz und in Europa führte das Unglück zu einer Debatte über die humanitären und sozialen Begleiterscheinungen der Wirtschaftsmigration, insbesondere über die Arbeitsbedingungen der Migrantinnen und Migranten. Mit dieser ersten soziohistorischen Untersuchung zur Mattmark-Katastrophe wird dem nahezu vergessenen Ereignis der ihm zukommende zentrale Platz in der jüngsten Geschichte der Schweiz eingeräumt.
Arbeitgeber haben dank moderner Technologien ungeahnte Möglichkeiten, ihre Angestellten zu überwachen und zu kontrollieren. Es stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen sich Arbeitnehmende gegen diese Form der Kontrolle wehren können. Professor Dr. Kurt Pärli, Dozent für Europarecht, Arbeits- und Sozialrecht und Leiter Zentrum für Sozialrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), geht in einem Artikel für die Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht (EUZA) dieser Frage nach. Er zeigt darin unter anderem auf, welche Praktiken der Arbeitgeber nicht erlaubt sind.
Ich habe seit rund fünf Jahren täglich als Haushälterin für einen alten Freund der Familie gearbeitet. Nun ist er gestorben. Hat sein Tod Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis?
Eine Umgehung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?
Ein Sozialplan hat nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die Funktion, wirtschaftliche Nachteile, die Arbeitnehmer durch eine geplante oder durchgeführte Betriebsänderung erleiden können, durch eine Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu erleichtern. Gegenstand des Sozialplans ist daher nicht die Betriebsänderung oder die mit ihr zusammenhängenden unternehmerischen Entscheidungen, sondern allein die nachteiligen wirtschaftlichen Konsequenzen der Betriebsänderung. Sozialpläne lassen differenzierte Abfindungsvereinbarungen unter der Voraussetzung zu, dass die Betriebsparteien staatliches Recht bewahren und anerkennen. Werden die betroffenen Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt, sind Arbeitgeber und Betriebsrat ansonsten in der Entscheidung über die Art und Weise sowie den Umfang des Sozialplanausgleichs grundsätzlich uneingeschränkt.
Zunehmend setzen Schweizer ausländisches Personal ein dafür, pflegebedürftige Menschen in Privatwohnungen zu betreuen. Dabei gibt es Gesetzeslücken und Missbräuche.
Viele Senioren wollen heute nicht ins Heim sondern in den gewohnten vier Wänden bleiben. Sie müssen aber oft 24 Stunden am Tag betreut werden. Rund 3000 Franken im Monat erhielt eine Pflegerin, Agata Jaworska, von ihrem Arbeitgeber. Sie fand, dass dies zu wenig sei und klagte. Vor Gericht erhielt sie nun recht.
Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Um diesem Grundsatz Achtung zu verschaffen, fordert der SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit substanzielle Verbesserungen: eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Möglichkeit, Normalarbeitsverträgen aus öffentlichem Interesse erlassen zu können, konsequenter Arbeitsunterbruch bei Verdachtsfällen und einen besseren Kündigungsschutz für Personalvertretungen und gewerkschaftliche Vertrauensleute.
SGB kommentiert Entscheide der Räte
Am 20. Juni wird die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende gehen. Hier jeweils ein kurzer Kommentar zu Vorlagen, die aus Sicht des SGB eine besondere Beachtung beanspruchen.Zum Thema: National- und Ständerat in Kürze (Das Schweizer Parlament)
Die Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet ein überarbeitetes und rechtlich verbindliches Protokoll zum Verbot von Zwangsarbeit mit dem Ziel der Prävention, strafrechtlicher Verfolgung und des Opferschutzes