Pflichtteilsschutz als Schranke der Verfügungsfreiheit des Erblassers
Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsschutzes nicht gemeinsamer Kinder im Lichte der Neuregelung 1988
Die Familienstrukturen haben sich von der Gross- zur Kleinfamilie verändert. Beim Erbfall sind die «Kinder» vielfach bereits im Pensionsalter und finanziell gesichert. Das Motto lautet: «Erben ist kein Anspruch, sondern ein Geschenk». Der Neuordnung von 1988 fehlt nun aber die erforderliche Klarheit und Konsequenz; dies insbesondere durch die pflichtteilsschutzbezogene Privilegierung der nicht ehelichen Kinder. Oft fehlt der unentbehrliche Miteinbezug allgemeiner Rechtsgrundsätze. Die Entscheidung darüber, was mit dem selbst erschaffenen Vermögen im Todesfalle geschehen soll, liegt folgerichtig in der alleinigen Kompetenz des Erblassers: Freiwilligkeit ist das Zauberwort.