Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe
Als Folge der Annahme der Motion «Für eine Angleichung der Alimentenbevorschussung an die Praxis anderer Kantone» und der Verabschiedung der entsprechenden Massnahme im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) «Kopplung der Alimentenbevorschussung an das Einkommen» wurden bereits das Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sowie deren Verordnung angepasst. Nun hat der Regierungsrat des Kantons Bern eine Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe genehmigt. Damit passt er die jährlichen Fallzahlen für Mitarbeitende im Vollzug des Inkassos und der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen dementsprechend an. Dies, weil die Neuerungen zu einem erheblichen Mehraufwand für die zuständigen Stellen führen, namentlich wegen der jährlichen Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Deshalb soll eine Vollzeitarbeitsstelle, die Dossiers für die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen betreut, pro Jahr statt 300 nur noch 230 Fälle bearbeiten müssen.