Zeitgemässe Regelung für Tankstellenshops - Änderung des Arbeitsgesetzes
Am 22. September 2013 hat das Volk eine Änderung im Arbeitsgesetz angenommen, mit der eine "zeitgemässe Regelung für Tankstellenshops" erreicht werden soll. Tatsächlich wird aber mit dieser Änderung erstmals der 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel eingeführt. Betroffen davon sind zwar nur Tankstellenshops, die zu einer Autobahnraststätte gehören oder an einem Hauptverkehrsweg mit starkem Reiseverkehr liegen. In diesen Shops werden nicht nur Zahlstellen für Treibstoff und Bistros betrieben, sondern auch Lebensmittel und Hygieneartikel verkauft. Schon heute ist der Treibstoffbezug und die Verpflegung im Bistro rund um die Uhr erlaubt, hingegen ist der Verkauf im Shop-Bereich zwischen 1 Uhr nachts und 5 Uhr morgens untersagt, da zu dieser Zeit niemand im Detailhandel arbeiten darf.