Frühlingssession 2018: Ausschluss von Sans-Papiers gefährdet die Rechte von Kindern auf Bildung und Gesundheit
Bei jeder Entscheidung, die Kinder betreffen, muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. So will es die UN-Kinderrechtskonvention, die 1997 durch die Schweiz ratifiziert wurde. Die Motion 18.3005 der SGK-N missachtet diesen Grundsatz, wenn sie ausländerrechtliche Massnahmen höher gewichtet als die Rechte von Kindern auf Bildung und auf Zugang zur Gesundheitsversorgung.