Recht auf Anhörung von Kindern: Bundesrat muss Bilanz zur Umsetzung erarbeiten
Kinder sind Rechtssubjekte und haben in Angelegenheiten, die sich auf ihre Zukunft auswirken, das Recht ihre Meinung zu äussern (Art. 12 KRK). Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist Artikel 12 KRK in der Schweiz zwar direkt anwendbar (BGE 124 III 90 ff., E. 3a). Allerdings werden Kinder und Jugendliche bei juristischen und administrativen Verfahren nicht konsequent angehört. Es bestehe ein Mangel in der Umsetzung, stellte die Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) vor drei Jahren fest. Nun hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, die Problematik unter die Lupe zu nehmen.