Schweizerische Sozialversicherungsstatistik (SVS)
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Ergänzungsleistungen tragen häufig den Mietkosten nur ungenügend Rechnung. Entsprechende Verbesserungsanträge wurden lange Zeit abgeblockt. Jetzt hat ein Vorschlag grünes Licht bekommen.
Die anrechenbaren Mietzinsmaxima (13200 Fr. für Alleinstehende; 15000 Fr. für Ehepaare) in den Ergänzungsleistungen (EL) wurden letztmals im Jahr 2001 durch den Bundesrat erhöht. Seither sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um 18 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum der EL für Alleinstehende reichte im Jahr 2010 für 75 Prozent dieser Kategorie, während das Mietzinsmaximum für Ehepaare noch für 71 Prozent genügend war. Bei den Familien lag die Abdeckung 2010 zwischen 40 und 60 Prozent. Die Erkenntnisse aus dem Bericht, welche sich vor allem aufgrund der Analyse der Lage auf dem Mietwohnungsmarkt und der Wohnbaupolitik des Bundes ergeben, sprechen für eine Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima der EL. Der Bericht zeigt neben der Möglichkeit einer Anpassung der Mietzinsmaxima analog zur Anpassung des allgemeinen Lebensbedarfes eine mögliche Ausgestaltung der Mietzinsmaxima auf, welche einerseits Familien nicht mehr benachteiligt und andererseits zivilstandsunabhängig ist - Ehepaare und Konkubinatspaare also gleich behandelt. Des Weiteren werden die mit einer Erhöhung der Mietzinsmaxima im Zusammenhang stehenden Finanzierungsverschiebungen zwischen Bund und Kanton im Bereich der Heimkosten aufgezeigt und Möglichkeiten des notwendigen Ausgleichs vorgeschlagen.
Hohe Mieten treibt viele Senioren und Behinderte in die Armut: Dies erklärten Senioren- und Behindertenverbände am Montag in Bern. Sie fordern, dass der Bundesrat den Höchstbetrag der Mietzinszuschüsse für Ergänzungsleistungsbezüger um 1980 Franken pro Jahr anhebt.Medienmitteiung der VASOS
Hohe Mieten treibt viele Senioren und Behinderte in die Armut: Dies erklärten Senioren- und Behindertenverbände am Montag in Bern. Sie fordern, dass der Bundesrat den Höchstbetrag der Mietzinszuschüsse für Ergänzungsleistungsbezüger um 1980 Franken pro Jahr anhebt.Medienmitteiung der VASOS
Die Zahl der Personen, die trotz AHV- oder IV-Rente auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, nimmt weiter zu - wenn auch langsamer als in den Vorjahren. Mit 277'100 Personen waren es letztes Jahr 2,2 Prozent mehr als im 2009.
Angaben über die Anzahl BezügerInnen, Leistungen, Ausgaben, Berechnungselemente wie Mietzins/Heimtaxe, Vermögen.
Jahresbericht gemäss Artikel 76 ATSG, Vom Bundesrat genehmigt am 29. Juni 2011
Der Bericht gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen: Der erste Teil des Berichts zeigt die Perspektiven und die wichtigsten Entwicklungen der Sozialversicherungen auf. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die laufenden Gesetzesrevisionen im Sozialversicherungsbereich. Der dritte Teil enthält einen Überblick nach Zweigen: doppelseitige, übersichtlicheGesamtschau jedes Versicherungszweiges mit Statistiken zur zurückliegenden oder mehrjährigen Entwicklung, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Finanzen und ergänzt durch eine Übersicht der laufenden Reformen und einen Ausblick. Der vierte Teil schliesslich erörtert die übergreifenden Entwicklungen und Massnahmen zu Themen wie Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, Beziehungen zum Ausland oder auch Forschungsprojekte oder Rechtsprechung.
Jahresbericht gemäss Artikel 76 ATSG, Vom Bundesrat genehmigt am 29. Juni 2011
Der Bericht gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen: Der erste Teil des Berichts zeigt die Perspektiven und die wichtigsten Entwicklungen der Sozialversicherungen auf. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die laufenden Gesetzesrevisionen im Sozialversicherungsbereich. Der dritte Teil enthält einen Überblick nach Zweigen: doppelseitige, übersichtlicheGesamtschau jedes Versicherungszweiges mit Statistiken zur zurückliegenden oder mehrjährigen Entwicklung, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Finanzen und ergänzt durch eine Übersicht der laufenden Reformen und einen Ausblick. Der vierte Teil schliesslich erörtert die übergreifenden Entwicklungen und Massnahmen zu Themen wie Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, Beziehungen zum Ausland oder auch Forschungsprojekte oder Rechtsprechung.
Ausführliche Diskussion der Eckwerte
Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) als Instrument zur Bekämpfung von Familienarmut stehen seit mehr als zehn Jahren auf der sozial- und familienpolitischen Agenda. Die SKOS spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle: Sie beteiligt sich engagiert an der Debatte auf Bundesebene und hat verschiedene Kantone bei der Erarbeitung von FamEL-Modellen unterstützt. Nun präsentiert die SKOS ein eigenes Modell zur Schaffung von Familienergänzungsleistungen, mit dem Ziel, Familien mit tiefen Einkommen besserzustellen und die Sozialhilfe zu entlasten. Das Modell basiert auf fünf Eckwerten, die für die Einführung von FamEL bedeutend sind. Es ist offen ausgestaltet und kann somit an kantonale Gegebenheiten angepasst werden. KurzfassungRechenbeispiele
Schwerpunkt: Synthesebericht FoP-IV Familie, Generationen und Gesellschaft: Wie sollten Ergänzungsleistungen für Familien ausgestaltet sein, damit sie wirksam sind?Vorsorge: Die Rechnungsergebnisse 2010 der AHV, IV und der Erwerbsersatzordnung Gesundheitswesen: Jährliche Belastung einer gesunden Familie durch obligatorische Gesundheitsauslagen
Schwerpunkt: Synthesebericht FoP-IV Familie, Generationen und Gesellschaft: Wie sollten Ergänzungsleistungen für Familien ausgestaltet sein, damit sie wirksam sind?Vorsorge: Die Rechnungsergebnisse 2010 der AHV, IV und der Erwerbsersatzordnung Gesundheitswesen: Jährliche Belastung einer gesunden Familie durch obligatorische Gesundheitsauslagen
Der Nidwaldner Regierungsrat verabschiedete die Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Ergänzungsleistungsverordnung betrifft den Bereich der Krankheits- und Behinderungskosten. Die Verordnung tritt rückwirkend, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund, auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Angaben über die Anzahl BezügerInnen, Leistungen, Ausgaben, Berechnungselemente wie Mietzins/Heimtaxe, Vermögen.
* Neuregelung der Pflegefinanzierung * Pflegefinanzierung: Neuerungen auch im Bereich der AHV und der Ergänzungsleistungen * Somatoforme Schmerzstörungen: Auch die 5. IVG-Revision bildet keine Grundlage für die Aufhebung von Renten * Ergänzungsleistungen: Neue Rechtsprechung zur Anrechenbarkeit von Einnahmen
Die Ergänzungsleistungen sind ein fester Bestandteil der sozialen Absicherung der Schweiz, und dennoch von der Politik wenig beachtet. In ihrer neuen Studie untersucht die St. Galler Professorin Monika Bütler die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV auf ihre Fehlanreize. Problematisch sind dabei in erster Linie der Erwerbsersatz bei IV-Rentnern, die Abfederung der Frühpensionierung sowie die Deckung der Pflegekosten.
Angaben über die Anzahl BezügerInnen, Leistungen, Ausgaben, Berechnungselemente wie Mietzins/Heimtaxe, Vermögen. Tabellenteil unter: www.bsv.admin.ch/dokumentation/zahlen (Statistiken/EL)
Ältere Arbeitslose sollen über die Rahmenfrist der Arbeitslosenversicherung hinaus durch die Regionale Arbeitsvermittlung betreut werden und dabei Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe erhalten. Dies fordert die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Dass diese Lösung für ältere Arbeitslose, die zuvor viele Jahre lang gearbeitet haben, rechtlich rasch umsetzbar und finanziell tragbar ist, zeigen zwei im Auftrag der SKOS erstellte Gutachten.