Kinder- und Menschenrechtsbildung
Alle Menschen sind durch ihr Menschsein Träger_innen von Menschenrechten, dies gilt auch für Kinder. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für alle Kinder. Sie legt Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte eines jeden Kindes fest, an die sich Staaten, aber auch Personen, die im staatlichen Auftrag arbeiten zu halten haben. So haben pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen unter anderem den Auftrag, Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten in sie betreffende Angelegenheiten der Gestaltung des Alltags einzubeziehen, ihre Interessen anzuhören und zu berücksichtigen. Kinder- und Menschenrechtsbildung trägt dazu bei, dass Fachkräfte bei der Umsetzung dieses Auftrags Unterstützung und Anleitung erfahren. Hierbei soll es jedoch nicht nur um die Rechte der Kinder, sondern auch um die Rechte der Erwachsenen gehen: Eine Kultur der Kinder- und Menschenrechte soll in der Einrichtung entwickelt und gelebt werden.