Wichtiges Pilotprojekt mit Stadt Zürich
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich leistet neu einen finanziellen Beitrag an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, die Armutsbetroffenen kostenlose spezialisierte Rechtsberatung bietet.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich leistet neu einen finanziellen Beitrag an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, die Armutsbetroffenen kostenlose spezialisierte Rechtsberatung bietet.
Die Gerichtskosten müssen zur Sicherung des Zugangs zum Gericht massgeblich reduziert und für die ganze Schweiz vereinheitlicht werden.
Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, welches sowohl in der Bundesverfassung (als Rechtsweggarantie in Art. 29a BV) wie auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 EMRK) verankert ist, stellt ein zentrales Charakteristikum eines Rechtsstaates dar. Es räumt dem Einzelnen den Anspruch ein, eine ihn betreffende Streitigkeit durch eine richterliche Behörde beurteilen zu lassen. Dieses «Zugangstor» zur Justiz ist in der Schweiz im Bereich von privatrechtlichen Ansprüchen einer breiten Schicht der Bevölkerung verwehrt.
Bundesgericht, Urteil 8C_27/2016 vom 5. April 2016
Ein Mann litt seit einem Auffahrunfall an Depressionen und Konzentrationsstörungen. Er meldete sich bei der IV-Stelle des Kantons Luzern. Sie ordnet ein Gutachten an. Der Mann beschwerte sich beim Kantonsgericht Luzern und beantragte einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Es lehnte das Begehren ab, weil er eine Rechtsschutzversicherung habe.
Der Bundesrat will, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung immer vor Bundesgericht getragen werden können. Im Gegenzug soll das höchste Gericht von weniger bedeutenden Fällen entlastet werden. Der Bundesrat hat dazu am Montag den Entwurf zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.Zum Thema:- Mehr Zeit für Grundsätzliches (NZZ)
In den Debatten um die Sozialhilfe werden vor allem die Pflichten von Sozialhilfebeziehenden und deren rechtliche und praktische Umsetzung erwähnt. Doch welche Rechte und Rechtsmittel hat man als Sozialhilfebeziehende oder Sozialhilfebeziehender?
In den Debatten um die Sozialhilfe werden vor allem die Pflichten von Sozialhilfebeziehenden und deren rechtliche und praktische Umsetzung erwähnt. Doch welche Rechte und Rechtsmittel hat man als Sozialhilfebeziehende oder Sozialhilfebeziehender? Können die Betroffenen diese wahrnehmen und was für Unterstützungsangebote gibt es in diesem Bereich? Die beiden Autorinnen haben diese Fragen in ihrer Bachelor-Arbeit an der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit diskutiert.
Für Medien wird es immer schwieriger, an Informationen über Gerichtsverfahren zu kommen. Das Recht der Öffentlichkeit auf Information sei in Gefahr, kritisiert der Schweizer Presserat.
Grundlagen der Sozialverwaltung, des Verwaltungshandelns und des Rechtsschutzsystems
Die Autorin umreisst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts und des sozialgerichtlichen Verfahrens und bereitet diese für Studium und Praxis didaktisch auf.
Wer als Partei in einen Zivilprozess involviert ist, wird früher oder später mit Kosten konfrontiert. In einem Rechtsstaat ist sicherzustellen, dass der Zugang zum Gericht auch Parteien gewährt wird, die nicht über die hierfür notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Die unentgeltliche Rechtspflege (URP) garantiert den Gerichtszugang und wird vom Bundesgericht «als eigentlicher Pfeiler des Rechtsstaates» bezeichnet. Neben einer umfassenden Auseinandersetzung mit Lehre und Rechtsprechung bietet diese Berner Dissertation auch eine ganze Reihe von eigenständigen und kreativen Lösungen an. Was die Voraussetzungen der Gewährung der URP anbelangt, vertritt der Autor eine möglichst zugangsorientierte Haltung, wobei er auch stets die Rechtsgleichheit sowie die Kantonsfinanzen in die Beurteilung der sich stellenden Auslegungsfragen miteinbezieht.
Damit auch Leute mit wenig Geld ihr Recht vor Gericht erstreiten können, gibt es die unentgeltliche Rechtspflege. Was nicht heisst, dass der Staat auf das Geld verzichten mag.
Um die Asylverfahren nicht nur schneller, sondern auch fair abzuwickeln, erhalten im Zürcher Testbetrieb alle Schutzsuchenden eine Rechtsvertretung. Negative Entscheide würden dadurch besser akzeptiert, sagt der leitende Jurist Dominique Wetli.
INSOS-Mitgliedsinstitutionen profitieren ab 2015 neu von drei kostenlosen Rechtsberatungen pro Jahr.
Haben Sie rechtliche Fragen und wissen nicht, wohin Sie sich damit wenden sollen? Ab Anfang Januar 2015 können Sie die neue Rechtsberatung von INSOS Schweiz in Anspruch nehmen. INSOS hat mit Dr. Hans-Ulrich Zürcher (Advokatur Zürcher, Bern) einen entsprechenden Leistungsvertrag abgeschlossen.
Die meisten Angeklagten sehen in der Schweiz nie einen Richter: Über neunzig Prozent aller Straffälle werden von Staatsanwälten entschieden. Bundesrichter Niklaus Oberholzer hält dies für gefährlich.
Recht und Soziale Arbeit in Geschichte und Gegenwart
Das Verhältnis von Sozialer Arbeit und Recht ist seit jeher spannungsreich und ambivalent. Bilder wie das von der „Sozialpädagogik im Souterrain der Justiz“ bringen ein Unbehagen am Recht und seinen Hütern zum Ausdruck. Das hindert die Soziale Arbeit, die sich in ihrer modernen Form bereits während der Weimarer Republik als Teil der sozialen Sicherungsstrategie im Kontext ausgebauter Sozial- und Rechtstaatlichkeit etablierte, jedoch nicht daran, in unterschiedlichen Zusammenhängen offene oder auch heimliche Allianzen mit dem Recht einzugehen.
Durch Beschwerdeverfahren können die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in pädagogischen Einrichtungen leben, gestärkt werden. Kinder und Jugendliche sollen auch an der Gestaltung ihres Alltags mitwirken dürfen und sich bei Sorgen oder Kritik beschweren können. Viele Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, Beschwerdeverfahren zu entwickeln und mit Leben zu füllen. Dieses Buch stellt verschiedene Beschwerdeverfahren vor und bietet Unterstützung für die erfolgreiche Einführung in unterschiedlichen Einrichtungen.
Der Regierungsrat äussert sich im Grundsatz positiv zur Parlamentarischen Initiative betreffend Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält. Nach Ansicht der Kommission sind die bisher zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine ungerechtfertigte Betreibung entweder ungeeignet oder für die betriebene Person sehr aufwendig oder riskant.
10 Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Handreichung aus dem Forschungsprojekt „Bedingungen der Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (BIBEK)“