Hilflosenentschädigung der IV verbessert Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung
Die Hilflosenentschädigung der IV wurde mit der 4. IV-Revision im Jahr 2004 gezielt ausgeweitet. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen kommt nun zum Schluss, dass die damit verfolgten Ziele weitestgehend erreicht wurden. Dank des Leistungsausbaus können mehr Bezüger/innen zuhause leben, was auch die Kantone finanziell entlastet. Aus der Studie geht zudem hervor, dass eine Mehrheit der Betroffenen mit ihrer Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungssituation zufrieden ist.Zum Bericht "Wohn- und Betreuungssituation von Personen mit Hilflosenentschädigung der IV" (2013; Berichtnummer 2/13) Zum Thema: Zu Hause statt im Heim (NZZ)