Witwer werden bei der AHV diskriminiert
Männer sind bei Todesfällen den Frauen in der AHV nicht gleichgestellt. Witwer erhalten nur so lange eine Rente, wie sie minderjährige Kinder haben, Frauen hingegen lebenslang.
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Männer sind bei Todesfällen den Frauen in der AHV nicht gleichgestellt. Witwer erhalten nur so lange eine Rente, wie sie minderjährige Kinder haben, Frauen hingegen lebenslang.
Forschungsbericht Nr. 6/22
Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um eine Aktualisierung und Vertiefung einer 2012 veröffentlichten Untersuchung zum selben Thema. Ausgangspunkt bildet eine Analyse der wirtschaftlichen Situation der Haushalte von Witwen, Witwern und Waisen auf der Basis des neuen WiSiER-Datensatzes.
Witwer sind in der Schweiz finanziell schlechter gestellt als Witwen. Die Politik will diese Diskriminierung nun beenden.
In der Schweiz diskriminiert die Hinterbliebenenrente die Männer – und lesbische Frauen gleich doppelt. So etwa Béatriz Hernandez, die nach dem Tod ihrer Frau keinen Anspruch auf die Leistung hat. Die Ehe für alle würde das Problem nur teilweise lösen.
Der Nationalrat will vom Bundesrat Aufschluss darüber erhalten, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV und der Unfallversicherung behoben werden kann. Er hat dazu mit 116 zu 48 Stimmen ein Postulat von Yvonne Feri (SP/AG) überwiesen.
Verwitwete Frauen sind gut abgesichert, verwitwete Männer weniger. Und unverheiratete Eltern gar nicht. Ein Vorstoss fordert Gleichbehandlung.
Max Beeler verlor seine Witwerrente, als seine jüngste Tochter volljährig wurde. Bei Witwen ist die Schweiz nicht so knauserig.
Die Schweiz macht bei Renten für verwitwete Personen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen. Die Sichtweise, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt, entspreche nicht den heutigen Gegebenheiten.
Ehefrauen überleben ihr Männer rein statistisch um sechs Jahre. Eine sorgfältige Nachlassplanung verhindert zusätzlichen Kummer und finanzielle Schwierigkeiten.
Verwitwete Menschen sind meistens Frauen. Auch die Autorin Cornelia Kazis hat vor einem Jahr ihren Mann verloren. Sie erzählt, wie ihr das Erinnern hilft und wieso sie die Trauer nicht ganz verlieren möchte.
Frauen leben länger und lieben meist ältere Partner. Darum sind 80 Prozent aller verwitweten Menschen weiblich. Über sie ist öffentlich wenig bekannt. Zu Unrecht.
Besteht ein grosser Altersunterschied zwischen zwei Ehepartnern (in der Regel ist der Mann der ältere, Ausnahmen siehe Élysée) nehmen diverse Kassen Kürzungen bei der Witwerrente im Überobligatorium vor, weil die absehbar lange Bezugsdauer eine Belastung der Solidarität darstellt.
Wie geht man mit dem Tod des Partners um? Wie findet man den Weg zurück ins Leben? Vier Erfahrungen.
Bei der finanziellen Absicherung von Ehe- und Konkubinatspartnern gibt es einiges zu beachten. Tatsächlich ist bei der Meistbegünstigung des hinterbliebenen Partners das Vermögen einigen «Gefahren» ausgesetzt.
BGer-Urteil 8C_227/2016 vom 14.6.2016
Ein 58-jähriger Mann stürzte beim Kirschenpflücken vom Baum auf eine Steinplatte hinunter und starb. Die Unfallversicherung Suva wollte der Witwe keine Witwenrente zahlen. Begründung: Der Unfall sei «nicht rechtsgenüglich» nachgewiesen. Ein Arzt hatte festgehalten, eine natürliche Todesursache, wie zum Beispiel ein Herzversagen, sei ebenfalls denkbar.Das Bundesgericht stellt sich nun aber auf die Seite der Witwe. Bei der Unfallversicherung gelte der «Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit». Dies sei hier der Fall.
Das Parlament ist sich uneinig, ob Witwen gegenüber den Witwern bei den Hinterlassenenrenten weiterhin bevorzugt werden sollen. Nun kommt Druck aus Strassburg.
Wie Sie wissen, gibt es in der Schweiz fast für jedes Hobby und jede Interessengemeinschaft einen Verein. So gibt es auch den «Verein der rentengeschädigten geschiedenen Witwen». Ein äusserst erfolgreicher Verein übrigens. Er hat mit seiner Hartnäckigkeit eine Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge erwirkt. Sie tritt Anfang 2017 in Kraft. Damit werden künftige Witwen bessergestellt. Nichts davon haben aber die heutigen «rentengeschädigten geschiedenen» Witwen, die sich für die Gesetzesänderung starkmachten.
«Mein Mann ist mit 75 Jahren gestorben. Ich bin 69 Jahre alt. Seine Pensionskasse schreibt mir nun, dass ich als Witwe einen Anspruch von 8119 Franken pro Jahr habe. Ich könne die Rente aber auch als einmalige Auszahlung nehmen und würde sofort 127 432 Franken erhalten. Was soll ich tun?»
Persönliche Katastrophen
Der 7. Januar 2002 veränderte das Leben von Jutta Vehling mit einem Schlag: Sie erfuhr, dass ihr Mann schwer krebskrank war. Zwei Monate später war er tot und die 36-Jährige stand mit zwei Kindern alleine da. Diese persönliche Krise zu meistern, sei ein schwieriger Weg gewesen, sagt sie. Dennoch hat sie es geschafft.
Tod im Kindsbett
Stirbt eine Frau bei oder nach der Geburt, verfällt ihr Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Politiker von links bis rechts wollen nun, dass der Vater die freie Zeit erhält.