Einbezug der Pflegefinanzierung in eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen im Vordergrund
Medizinische Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich könnten in Zukunft einheitlich finanziert werden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, da damit die koordinierte Versorgung gefördert, Fehlanreize beseitigt und die Prämienzahlenden entlastet werden. In einem Bericht zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeleistungen, den er an seiner Sitzung vom 25. November verabschiedet hat, steht für den Bundesrat ein Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung im Vordergrund.