Sozialhilfe: Abstimmung im Kanton Bern
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben am 19. Mai 2019 eine gesetzlich verankerte Unterschreitung der Skos-Richtlinien sowie einen Volksvorschlag abgelehnt.
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Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben am 19. Mai 2019 eine gesetzlich verankerte Unterschreitung der Skos-Richtlinien sowie einen Volksvorschlag abgelehnt.
Der Versuch, Finanzpolitik auf dem Buckel der Ärmsten zu machen, ist abgewehrt: Die Stimmberechtigten des Kantons Bern lehnen die vom Grossen Rat gewünschten Verschlechterungen in der Sozialhilfe ab.
Sieben der zehn Berner Verwaltungskreise wollten die Sozialhilfe-Kürzungen annehmen. Das starke Nein-Votum der Stadt Bern liess das Ergebnis kippen. Felix Wolffers, Leiter des Sozialamts der Stadt Bern, ist froh über den Ausgang.
Das Abstimmungsresultat vom 19. Mai 2019 zur Sozialhilfe-Revision löst beim Vorstand der BKSE bzw. den Berner Sozialdienstleitenden Erleichterung und Genugtuung aus. Die SKOSRichtlinien als tragender interkantonaler Kompromiss werden durch diesen Entscheid gestärkt.
Sollen die Sozialhilfeleistungen, das letzte Sicherheitsnetz des schweizerischen Sozialversicherungssystems, gekürzt oder erhöht werden? Erstmals wird die Bevölkerung bei diesem politisch heiklen Thema ein Mitspracherecht haben. Die Abstimmung vom 19. Mai im Kanton Bern ist ein Test für die übrige Schweiz.
Am 19. Mai entscheiden die Berner Stimmberechtigten, ob die Sozialhilfe gekürzt werden soll. Der vorläufige Höhepunkt einer landesweiten SVP-Kampagne.
Das Kanton Bern steht vor einer der umstrittensten Abstimmungen der letzten Jahren. Wer mitreden will, sollte diese Zahlen und Fakten kennen.
Am 19. Mai stimmt Bern darüber ab, wie es mit der Sozialhilfe im Kanton weitergehen soll. Sollten die Berner nun als erste so richtig ausscheren, könnte das eine Dynamik in Gang setzen, an deren Ende der hiesige Sozialstaat ein anderer ist.
Bern stimmt als erster Kanton der Schweiz darüber ab, ob der Grundbedarf um 8 Prozent gekürzt werden soll.
Sozialhilfe ist mehr als Nothilfe. Sie deckt das Minimum, das man zum Leben braucht – nicht nur zum Überleben. Zum Leben gehört auch soziale Teilhabe. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe muss wissenschaftlich erhoben und darf nicht willkürlich gekürzt werden.
Es gibt in der Schweiz verschiedene Stellen, wo Ratsuchende gratis Auskünfte zu Rechtsproblemen einholen können. Die wichtigsten Anlaufstellen im Überblick.
Am 19. Mai 2019 werden die Bernerinnen und Berner über eine Revision des Sozialhilfegesetzes abstimmen, die den Grundbedarf für alle Sozialhilfe beziehenden Personen um 8 Prozent, für einzelne Gruppen um bis zu 30 Prozent kürzt. In der bisherigen politischen Leistungsdebatte schien die Gestaltungsfreiheit des Grossen Rates schier grenzenlos. Tatsache ist aber, dass die Bundesverfassung (BV) drastischen Leistungskürzungen in der Sozialhilfe durchaus Schranken setzt.
Das Gutachten i.A. der SKOS geht der Frage nach, inwieweit die Bundesverfassung einen Rahmen definiert, der den kantonalen Leistungskürzungen rechtliche Schranken setzt.
Findet in einem Kanton eine Abstimmung statt, geht das die anderen Kantone nichts an. Im Prinzip. Nun entscheidet Bern über eine Kürzung der Sozialhilfe. Die Nachbarkantone befürchten deshalb «Sozialtourismus». Der Berner Sozialdirektor widerspricht – und wirft seinen Amtskollegen vor, sie mischten sich ein.
Mit dem teilrevidierten Sozialhilfegesetz (SHG) will der Kanton Bern mehr Möglichkeiten für die Arbeitsintegration schaffen. Er will damit die Sozialhilfebeziehenden unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Des Weiteren soll der Grundbedarf bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe gekürzt werden, um Fehlanreize zu vermeiden. Die Sozialhilfe soll wieder als vorübergehende Überbrückung einer schwierigen Lebenssituation zum Tragen kommen und nicht als Lohnersatz. Der Volksvorschlag möchte hingegen durchsetzen, dass Sozialhilfe entsprechend der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ausgerichtet wird und die über 55-jährigen ausgesteuerten Arbeitslosen nicht mehr nach den Ansätzen der Sozialhilfe unterstützt werden, sondern umfangreichere Leistungen gemäss den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten.
«Arbeit lohnt sich teilweise nicht mehr», sagt ein überparteiliches Komitee, das im Kanton Bern die vom Regierungsrat und vom Grossen Rat aufgegleiste Sozialhilfegesetz-Revision unterstützt. Für das Komitee korrigiert die Vorlage «das aktuelle Ungleichgewicht» zwischen Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit.
In der Schweiz liegt die Sozialhilfe gemäss Artikel 115 der Bundesverfassung in der Kompetenz der Kantone. Es gibt somit kein Bundesgesetz zur Sozialhilfe. Der Verfassungsartikel bestimmt jedoch, dass der Bund die Zuständigkeiten regelt.
Am 19. Mai stimmt der Kanton Bern über die Zukunft der Sozialhilfe ab. Die Diskussion über die anstehenden Änderungen wird emotional geführt und als «faktenfrei» kritisiert. Bemühungen, den Abstimmungskampf zu versachlichen haben einen schweren Stand, obwohl oder gerade weil der anstehende Urnengang schweizweit von Bedeutung sein könnte.
Die anstehenden Änderungen des Berner Sozialhilfegesetzes schlagen grosse Wellen. Der Grosse Rat will die Beiträge an SozialhilfebezügerInnen substanziell kürzen, ein Volksvorschlag fordert die Einhaltung der SKOS-Richtlinien. Journal B wird die anstehende Abstimmung vom 19. Mai mit einer Themenserie begleiten. In regelmässigen Abständen publizieren wir hier Texte und Porträts, die einen Beitrag zu der Diskussion leisten sollen.
Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg hat am Freitag den Abstimmungskampf zur Revision des Sozialhilfegesetzes eröffnet. Am 19. Mai wird darüber im Kanton Bern abgestimmt.