Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Opferhilfegesetz

17 Beiträge gefunden


SKMR

Interpretation der Istanbul-Konvention

Tragweite des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung

In einem Gutachten im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) beleuchtet das SKMR, wie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Istanbul-Konvention zu interpretieren ist. Zudem beantwortet es die Frage, ob die Konvention auch für Gewalttaten anwendbar ist, die ausserhalb der Schweiz begangen wurden.

Der Schweizerische Beobachter

Wegweisendes Urteil zugunsten von Missbrauchsopfer: «Zu lange her» zieht nicht mehr

Die Anzeige von Missbrauchsopfer Walter Novak erfolgte erst Jahrzehnte nach der Tat. Zu spät? Nein, entscheidet das Thurgauer Obergericht. Novaks Forderungen nach Entschädigung seien noch nicht verjährt. Das Urteil könnte die katholische Kirche in Bedrängnis bringen.

Opferhilferecht

Der renommierte Kommentar erscheint in 4. Auflage. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem eine kritische Würdigung der Totalrevision des Opferhilfegesetzes in den Bereichen Schadenausgleich und Genugtuung, erste Entwicklungen zum neuen, vom Bundesamt für Justiz verabschiedeten Leitfaden zur Genugtuung sowie eine durchgehende Kommentierung der Opferrechte im Straf- und Militärstrafprozessrecht.

SRF

Opferhilfe-Gesetz - Wer im Ausland misshandelt wurde, bekommt keine Schweizer Hilfe

Wer in der Schweiz lebt und Gewalt ausgesetzt ist, bekommt Unterstützung von der Opferhilfe. Wenn es jedoch im Ausland zur Gewalt kam und die Person zum Zeitpunkt der Tat keinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, greift das Opferhilfe-Gesetz nicht. Nun haben sich 112 Organisationen zusammengetan, um eine Anpassung des Gesetzes zu fordern.

EJPD

Neuer Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz (OHG) grundlegend überarbeitet. Die überarbeitete Fassung enthält für die Opfer verschiedene Verbesserungen. Unter anderem wurden die Bandbreiten für die Beeinträchtigung der sexuellen Integrität generell angehoben. Für die Beeinträchtigung der psychischen Integrität wurden erstmals Bandbreiten festgelegt. Insgesamt ermöglicht der neue Leitfaden eine Weiterentwicklung der Praxis.

Opferstatus und Geschlecht

Entwicklung und Umsetzung der Opferhilfe in der Schweiz

In der Schweiz garantiert seit 1993 das Opferhilfegesetz Gewaltopfern staatlich finanzierte Unterstützung. Personen, die durch eine Straftat in ihrer Integrität beeinträchtigt werden, soll bei der Überwindung der Folgen von Gewalthandlungen geholfen werden. Obwohl weibliche und männliche Personen in vergleichbarem Ausmass von Gewalt betroffen sind, sind die auf der Grundlage des Opferhilfegesetzes beratenen Menschen in drei Vierteln der Fälle weiblich. Wie kann dieser Unterschied erklärt werden? Machen Gewaltwiderfahrnisse Frauen zu Opfern und Männer nicht? Die Autorin geht diesen Fragen nach. Sie rekonstruiert Entstehung und Umsetzung der staatlichen Opferhilfe in der Schweiz von 1978 bis 2011.

Recht der Sozialen Sicherheit

Sozialversicherungen, Opferhilfe, Sozialhilfe - Beraten und Prozessieren

Im Praxisalltag vieler Juristinnen und Juristen sind präzise Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts wichtig. Dabei ist es ist oft nicht einfach, sich in diesen komplexen Rechtsgebieten rasch zu orientieren und nur schon die zutreffenden Rechtsnormen zu finden – erst recht, wenn es um internationale Sachverhalte geht.

Soziale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen

Die Rechte der Kinder und Jugendlichen gegenüber Eltern, Schule, Sozialversicherungen, Sozial- und Opferhilfe

Die Kinder- und Jugendförderung wird durch verschiedene Erlasse auf Bundesebene sowie kantonaler Ebene, welche sich an internationalen Übereinkommen zu orientieren haben, in ganz unterschiedlichen Bereichen umgesetzt. Mit dem vorliegenden Buch soll eine Übersicht über die einem Kind und Jugendlichen direkt zustehenden Rechtsansprüche geboten werden, welche sich auf seine persönliche Entwicklung, den Gesundheits- und Sozialschutz sowie seine ausbildungsmässige Förderung beziehen. Ausgehend von ausgewählten Rechtsquellen und der dazu ergangenen Rechtsprechung werden die Ansprüche des Kindes und Jugendlicher gegenüber der Schule und Arbeitswelt, den Eltern und den sonstigen Verwandten, den verschiedenen Sozialversicherungen, der Sozialhilfe und weiterer ihr angeschlossenen Leistungssystemen sowie der Opferhilfe beleuchtet.

Opferhilfegesetz - Stämpflis Handkommentar SHK

Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten

Die Totalrevision des Opferhilfegesetzes veranlasste die Herausgeber des bekannten Kommentars dazu, eine 3. Auflage zu erstellen. Da ein Teil der im neuen Gesetz enthaltenen Bestimmungen bereits zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durch in der eidgenössischen Strafprozessordnung enthaltene Regelungen abgelöst werden, wurden um der längeren Haltbarkeit des Werkes willen auch diese einbezogen. Die Herausgeber sind die Gleichen geblieben, die Autorinnen und Autoren haben zum Teil gewechselt. Bei allen handelt es um erfahrene Praktikerinnen und Praktiker, welchen die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergebenden Probleme bestens bekannt sind. Angesprochen werden sollen wiederum sowohl die Rechtsprechung, als auch die Wissenschaft sowie die in der Praxis tätigen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender.

Grundfragen staatlicher Opferentschädigung

Entschädigung und Genugtuung nach Opferhilfegesetz (OHG) im Spiegel sozialstaatlicher, kriminalpolitischer und haftungsrechtlicher Begründungsansätze

Das Opferhilfegesetz sieht als zentrale Säule die Entschädigung von Opfern einer Straftat vor. Darin liegt ein Drittes neben dem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Täter und der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung des Opfers. Die hängige Totalrevision des Opferhilfegesetzes stellt diese Entschädigung nicht grundsätzlich in Frage, sie steht jedoch im Konfliktfeld zwischen Opferfreundlichkeit und staatlichem Spardruck. Eine grundsätzliche Bestimmung der Rechtfertigung staatlicher Opferentschädigung könnte jenseits rein politischer und ökonomischer Interessen eine Orientierungshilfe für den Ausbau oder die Einschränkung des Instituts geben. Dies erscheint umso dringender, als im Gesetzgebungsprozess solche grundsätzlichen Überlegungen kaum angestellt worden sind und die zentrale Frage der Begründung der Opferentschädigung immer noch unbeantwortet ist.