EL-Reform: Das ändert sich
Verschiedene Neuerungen bei den Ergänzungsleistungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Endlich gibt es mehr Geld fürs Wohnen. Gekürzt wird bei der Krankenkasse und bei vermögenden Personen.
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Verschiedene Neuerungen bei den Ergänzungsleistungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Endlich gibt es mehr Geld fürs Wohnen. Gekürzt wird bei der Krankenkasse und bei vermögenden Personen.
Die Zürcher Fotografin Fabienne Andreoli wollte der Altersarmut ein Gesicht geben. Und stellte fest: Sie hat viele Gesichter – oder keines.
Leben AHV- oder IV-Bezüger über ihre Verhältnisse und beantragen sie zusätzlich Ergänzungsleistungen, verhalten sie sich rechtmässig. Denn auch selbstverschuldete Armut könne einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen begründen, hält das Bundesgericht fest.
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, wird künftig keine grosse Hinterlassenschaft für seine Nachkommen anhäufen können. Doch wegen Lücken im Gesetz bezweifeln Experten, dass es zu den erwarteten Rückzahlungen kommt.
Nachzahlungen in die Pensionskasse sind möglich, lohnen sich aber nicht immer. Denn der Staat garantiert durch Ergänzungsleistungen oft höhere verfügbare Einkommen als die Renten aus der AHV und der Pensionskasse.
Die jährliche EL-Statistik liefert statistisch aufbereitete Informationen über die Anzahl Bezüger/-innen, über die EL-Leistungen und EL-Ausgaben sowie die Berechnungselemente der EL wie Mietzins / Heimtaxen und Vermögen.
Die vom Bund verabschiedete Reform der Ergänzungsleistungen macht Anpassungen auf kantonaler Ebene erforderlich. Das bisherige System setzte Fehlanreize. Es verwendete bei der Berechnung der individuellen Prämienverbilligung für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen Pauschalbeiträge für die Krankenkassenprämien. Neu sollen die tatsächlichen Kosten der Krankenkassenprämien massgebend sein.
Die Caritas ruft zur gezielten Unterstützung von Armutsbetroffenen und des Mittelstands in der Corona-Krise auf.
Der Nationalrat ist grundsätzlich für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. SVP-Anträge gegen die Vorlage waren chancenlos.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.
Die Kürzung der IV-Kinderrenten ist vom Tisch, die Qualität der IV-Gutachten soll verbessert, ein Fehler aus der EL-Reform behoben sowie die Barrierefreiheit von Alarmsystemen muss gesetzlich verankert werden – Inclusion Handicap zieht insgesamt eine positive Bilanz aus der heute zu Ende gegangenen Wintersession.
An der Zusammenkunft der Sozialvorstände und Bezirksräte wurde das Thema „Sozialhilfe gemeinsam weiterentwickeln“ diskutiert. Die Teilnehmenden liessen sich zuerst über die verschiedenen Aktivitäten der SKOS, die SKOS-Richtlinien und die verschiedenen Revisionen derselben informieren.
Seit vielen Jahren steht die Sozialhilfe von rechts unter Dauerbeschuss. Ursprünglich als Übergangslösung konzipiert, ist sie für viele Leute zu einer unentbehrlichen und dauernden Sicherung ihrer Existenz geworden. Die Zeit ist mehr als reif für einen Neustart, findet die Denknetz-Fachgruppe Sozialpolitik, Care und Arbeit. Unter dem Namen Existenzsicherung für alle legt sie dafür ein Reformmodell vor.
Caritas-Positionspapier: Reformvorschlag gegen Kinderarmut
Kinderarmut ist in der Schweiz weit verbreitet. 103 000 Kinder leben in Armut. Rund doppelt so viele leben knapp über der Armutsgrenze, in prekären Verhältnissen. Trotz mehrjähriger guter wirtschaftlicher Konjunktur steigt die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz seit 2014 konstant an. Dies betrifft auch Kinder. Kinderarmut in der Schweiz ist ein ernstzunehmendes Problem.
Der Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) ausgeklammert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November beschlossen, dass dieser Beitrag als Geste der Wiedergutmachung des Unrechts den Opfern uneingeschränkt zu Gute kommen soll. Er unterstützt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative.
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat wollen verhindern, dass der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führt.