Bundesrat konkretisiert Revision der AHV-Hinterlassenenrenten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen.
In einer Frage sind sich National- und Ständerat einig. Sie wollen das Frauenrentenalter von 64 auf 65 Jahre anheben. Nun geht es darum, wie die Erhöhung kompensiert werden soll.
SGK. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Mit dieser Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration kommt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dem Nationalrat entgegen.
Die AHV ist für die Altersvorsorge vieler Schweizerinnen und Schweizer zentral. Die wichtigsten Regelungen des Sozialwerks – und worauf man achten sollte.
Die Bürgerlichen haben aus der letzten gescheiterten AHV-Reform ihre Konsequenzen gezogen. Die letzte Reform wurde wesentlich von der früheren CVP, der SP und den Grünen getragen. Daraus zogen die Bürgerlichen die Konsequenz, dass sie bei der aktuellen Reform den bürgerlichen Schulterschluss gegen das links-grüne Lager suchen.
Mit Blick auf die am Mittwoch beginnende Behandlung der AHV-Reform 21 im Nationalrat hat Katharina Fontana in der NZZ ein paar Zahlen zur Situation der Frauen in der AHV zusammen getragen. Munition für die Befürworter einer Angleichung der Rentenalter.
DIe SGK-N hat die finanziellen Auswirkungen und Finanzperspektiven der AHV 21-Reform sowohl für die Kommissionsmehrheit wie -minderheit berechnen lassen und jetzt zusammen mit den Wirkungen der SR-Beschlüsse publiziert.
Der Nationalrat will vom Bundesrat Aufschluss darüber erhalten, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV und der Unfallversicherung behoben werden kann. Er hat dazu mit 116 zu 48 Stimmen ein Postulat von Yvonne Feri (SP/AG) überwiesen.
Wie viele Zückerchen für wen sollen die Reform versüssen?
2020 war noch ein gutes AHV-Jahr
Die AHV profitiert kurzfristig vom guten Börsenjahr 2020. Doch ohne Reformen geht die Rechnung nicht mehr lange auf, weil die Zahl der Rentenbezüger in den nächsten Jahren stark steigt.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) hat weitere Elemente ihres Vorschlags für die Reform der AHV präsentiert. Die Kompensation für die Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, wird gegenüber der Bundesratsvorlage gekürzt. Auch bei der Flexibilisierung des Rentenalters verschlechtert die Kommission den Bundesratsvorschlag. Für Syna und Travail.Suisse sind beide Beschlüsse inakzeptabel.
Kommentar
Ohne glaubwürdigen Sozialausgleich hat das Rentenalter 65 für die Frauen keine Chance. Eine Rentenerhöhung für Ehepaare hat in dieser AHV-Reform hingegen nichts zu suchen.
Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen auf die ersten sechs Jahrgänge beschränkt werden. Zudem soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 statt 62 Jahren möglich sein. In diesem Sinne will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die AHV21-Vorlage des Bundesrates ändern. Sie schlägt zudem vor, den Plafonds für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben.
Die Schweiz macht bei Renten für verwitwete Personen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen. Die Sichtweise, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt, entspreche nicht den heutigen Gegebenheiten.
Das AHVG ist wohl eines der bekanntesten Bundesgesetze; damit gesteuert wird ein Geldfluss von jährlich über 45 Milliarden Franken. Jährlich ergehen einige Tausend von Gerichtsentscheiden. Die Rechtsprechung hat in der AHV eine überaus grosse Bedeutung; ihre Entwicklung wird im Kommentarband eingehend, vollständig und systematisch aufgezeigt. Alle grundlegenden Entscheide des Bundesgerichtes werden berücksichtigt.
Es ist eine gemeine Falle: Arbeitet ein Ehepaar einige Jahre im Ausland, gibt es unter Umständen weniger AHV. Doppelt fies: Die Betroffenen erfahren dies erst zum Zeitpunkt der Pensionierung. Und dann ist es für einen Ausgleich längst spät. «Kassensturz» zeigt, wie Rentenkürzungen vermieden werden.
Bundesgericht, Urteil 8C_138/2016 vom 6. September 2016
Eine Frau aus Meilen ZH bezieht Sozialhilfe. Der Bezirksrat berücksichtigte in ihrem Budget, dass sie mit ihrem ledigen Partner zusammenwohnte. Dieser ist AHV-Rentner und erhält Ergänzungsleistungen. Das Paar wehrte sich bis vor Bundesgericht vergeblich gegen die Anrechnung des Renteneinkommens des Partners. Die Richter argumentierten: Ist der nicht unterstützte Konkubinatspartner leistungsfähig, sei unerheblich, woher die Einnahmen stammen.
«Vor Jahren betreute ich meine pflegebedürftige Mutter bis zu ihrem Tod. Ich ging davon aus, dass ich an meine AHV-Rente eine Betreuungsgutschrift erhalte. Heute bin ich pensioniert. Bei der Berechnung der Rente wurde die Betreuung meiner Mutter aber nicht berücksichtigt. Kann ich eine Korrektur verlangen?»
Ich bin ledig und beziehe eine Rente der Invalidenversicherung (IV). Bis vor kurzem hatte ich noch eine Teilzeitbeschäftigung. Nun habe ich meinen Job aufgeben müssen. Muss ich trotzdem weiterhin in die AHV einzahlen?