Erleichterte Einbürgerung: die Vorlage in Kürze
Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?
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Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?
Laut neuesten Zahlen erfüllen 920'000 Ausländer die Bedingungen, um sich einbürgern zu lassen. Doch neun von zehn tun es nicht. Die Gründe.
Die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung bringt laut Justizministerin Simonetta Sommaruga zwar schnellere Verfahren - die Voraussetzungen blieben aber dieselben. Die SP-Bundesrätin äussert sich zudem zum Flügelstreit in ihrer Partei.
Solothurn ist der Kanton der Nicht-Eingebürgerten: Fast 60 Prozent der Ausländer leben so lange hier, dass sie sich laut Bund einbürgern lassen könnten. Nirgendwo ist dieser Anteil grösser.Zum Thema: «Ach, Sie sind schon fertig?» (Solothurner Zeitung)
Junge Menschen der dritten Ausländergeneration, die in der Schweiz geboren und zur Schule gegangen sind, sollen sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen können. Bundesrat und Parlament sind der Meinung, dass für diese gut integrierten, jungen Menschen der Weg zum Schweizer Bürgerrecht erleichtert werden soll, so dass sie zu vollwertigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit allen Rechten und Pflichten werden können.
Die Einbürgerungspraxis im Kanton Luzern soll weitergeführt und – soweit nötig – dem Bundesrecht angepasst werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen entsprechenden Entwurf für das neue Bürgerrechtsgesetz. Darin wird unter anderem auf einen standardisierten Einbürgerungstest verzichtet und zwingend ein Sprachnachweis als Einbürgerungskriterium vorausgesetzt.
47,2 Prozent der Ausländer leben so lange in der Schweiz, dass sie sich einbürgern lassen könnten. Das zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik. Die Vielfalt der Nationalitäten wird mehrheitlich als bereichernd betrachtet.Zum Thema: Indikatoren zur Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2015: zweite Serie (BSF)
Ständerat
Wer einen C-Ausweis hat, kann diesen wieder verlieren. Was heute schon möglich ist, soll auf weitere Fälle ausgedehnt werden. Bundesrätin Sommaruga relativiert indes die Bedeutung der neuen Regel.
Künftig sollen Gemeinden im Kanton Thurgau die Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen begründen müssen. Dies sieht das total revidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz vor, welches bis Mitte Februar 2017 in der Vernehmlassung ist, wie der Kanton am Freitag mitteilte.
Am 12. Februar entscheiden Volk und Stände über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer der dritten Generation. Das Ja-Komitee stellt aber klar, dass mit dem Vorstoss kein Automatismus eingesetzt würde.
Die dritte Ausländergeneration soll erleichtert eingebürgert werden. Anders als in früheren Abstimmungskämpfen hält sich die Opposition bisher in Grenzen.
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Gesetz über das Bürgerrecht in der ganzen Schweiz in Kraft. Dafür braucht es Änderungen im Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Und hier sind nicht alle einverstanden mit den Änderungen. In Zofingen zum Beispiel ist man alles andere als erfreut.
Nach 8 Jahren grünes Licht vom Parlament
Nach einer 8-jährigen Behandlungsodyssee sind die eidgenössischen Räte doch noch an ein Ziel gelangt und haben die Parlamentarische Initiative von Ada Marra (SP, VD) "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" umgesetzt. Damit werden sich künftig Kinder (bis 25 Jahre), deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern können.
Erleichterte Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen leichter einen Schweizer Pass bekommen. National- und Ständerat sind sich jedoch nicht einig, welche Personen die Voraussetzungen dafür erfüllen. Umstritten ist der Status der Grosseltern. - Noch keine Einigung zur erleichterten Einbürgerung (NZZ)
Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) tritt zusammen mit der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Der Regierungsrat unterbreitet den Entwurf des kantonalen Bürgerrechts mit den notwendigen Anpassungen an das Bundesrecht zur Anhörung.
In einer zehnteiligen Serie verraten wir Ihnen mit interaktiven Karten und Grafiken interessante und überraschende Fakten und Zahlen über den Kanton Aargau. Heute Teil 3: Ausländer und Einbürgerungen.
1. SKOS-Line plus: Erweitertes Beratungsangebot für SKOS-Mitglieder2. SKOS-Weiterbildung: Einführung in die öffentlichen Sozialhilfe3. Das Zelt: Kostenloses Kulturangebot für Sozialhilfebeziehende4. Sozialhilfebeziehende werden nicht eingebürgert5. Kinderbetreuungskosten sollen gesenkt werden6. Ergänzungsleistungen für Familien definitiv eingeführt7. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen8. Interkulturelles Dolmetschen steigert die Beratungsqualität9. Teilzeitarbeit wirkt sich auf die Altersvorsorge aus10. Fachkurs Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Sozialbereich11. SVSP-Jahrestagung: 15 Jahre Reform der Invalidenversicherung12. Schöne Sommerzeit!
Der Bundesrat hat die Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz verabschiedet und setzt das revidierte Bürgerrechtsgesetz und die Verordnung auf den 1.Januar 2018 in Kraft. Die SKOS bedauert, dass ihre in der Vernehmlassung geäusserte Kritik nicht aufgenommen wurde: Die Bestimmung, dass Sozialhilfebeziehende oder Personen, die den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezogen haben, nicht eingebürgert werden, soll definitiv gelten. Die SKOS erkennt keine ausreichende Kompetenz des Bundesrates, um Sozialhilfebezug zum Nichteinbürgerungsmerkmal zu erklären und ist der Auffassung, dass eine solch eingreifende Bestimmung nicht in einer Verordnung geregelt werden kann.
Ausländer der dritten Generation sollen sich leichter einbürgern lassen können. Die Hürden könnten aber höher sein als geplant.