Pflegekosten: Wer bezahlt für die Pflege im Alter?
Die letzten Lebensjahre sind oft die teuersten. Doch wer sich beizeiten vorbereitet, muss keine Angst haben, dass die Pflegekosten das Ersparte vernichten.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die letzten Lebensjahre sind oft die teuersten. Doch wer sich beizeiten vorbereitet, muss keine Angst haben, dass die Pflegekosten das Ersparte vernichten.
Bundesgericht stützt den Beschluss des Regierungsrates
Die Beteiligung von über 65-jährigen Klientinnen und Klienten an den Kosten von ambulanten Pflegeleistungen (Spitex) ist rechtens. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates vollumfänglich abgewiesen. Der Regierungsrat hat nach dem Urteil des Bundesgerichtes eine differenzierte und sachlich begründete Regelung geschaffen.
Gemäss § 179 des Sozialgesetzes werden die Pflegekostenbeiträge an die stationäre Pflege als Übergangsbestimmung vom Kanton und der Gesamtheit der Einwohnergemeinden je zur Hälfte getragen.
Aus Spargründen will die Regierung bei Altersheimbewohnern den Vermögensverzehr auf 20 Prozent verdoppeln. Dies braucht das Vermögen der Heimbewohner schneller auf.
Die neue Pflegefinanzierung soll dafür sorgen, dass Heimbewohner nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Bilanz gut ein Jahr nach Inkrafttreten: Sie werden noch immer ausgenommen.
Massnahmen und Forderungen
Der Bericht zeigt die bisherigen Erfahrungen einzelner Kantone mit dem Abrechnungssystem DRG sowie die Auswirkungen und Trends für die Langzeitpflege auf. Dargestellt werden im Bericht auch mögliche Chancen und Risiken für die Heime, was den Bericht zu einem wertvollen Grundlagenpapier für die strategische Entwicklung von Institutionen der Langzeitpflege macht. Abschliessend empfiehlt der Bericht mögliche Massnahmen.
Ein paar Hundert Fälle
Die Invalidenversicherung will nun die Spitex-Pflege für behinderte Kinder doch bezahlen. Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), Yves Rossier, kündigte in der Sonntagspresse an, der Zugang zum Assistenzbeitrag für Minderjährige werde geöffnet.
Seit einem Bundesgerichtsurteil von Juli 2010 werden Spitexleistungen von der Invalidenversicherung für Kinder mit einer Behinderung massiv reduziert. Der finanzielle Druck und die persönliche Belastung sind für viele Eltern deshalb enorm gestiegen. Die Behindertenorganisationen Procap Schweiz, insieme Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz kritisieren, dass die Umsetzung dieses Gerichtsentscheides gerade stark belastete Eltern mit wenig finanziellem Spielraum besonders hart trifft. Einige müssen sich überlegen, ihre Kinder in ein spezialisiertes Heim zu geben. Es wird offensichtlich, dass die Abgeltung der Pflege von Kindern, welche mit einer schweren Behinderung zur Welt kommen, ungenügend geregelt ist.
Seit einem Bundesgerichtsurteil von Juli 2010 werden Spitexleistungen von der Invalidenversicherung für Kinder mit einer Behinderung massiv reduziert. Der finanzielle Druck und die persönliche Belastung sind für viele Eltern deshalb enorm gestiegen. Die Behindertenorganisationen Procap Schweiz, insieme Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz kritisieren, dass die Umsetzung dieses Gerichtsentscheides gerade stark belastete Eltern mit wenig finanziellem Spielraum besonders hart trifft. Einige müssen sich überlegen, ihre Kinder in ein spezialisiertes Heim zu geben. Es wird offensichtlich, dass die Abgeltung der Pflege von Kindern, welche mit einer schweren Behinderung zur Welt kommen, ungenügend geregelt ist.
Seit einem Bundesgerichtsurteil von Juli 2010 werden Spitexleistungen von der Invalidenversicherung für Kinder mit einer Behinderung massiv reduziert. Der finanzielle Druck und die persönliche Belastung sind für viele Eltern deshalb enorm gestiegen. Die Behindertenorganisationen Procap Schweiz, insieme Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz kritisieren, dass die Umsetzung dieses Gerichtsentscheides gerade stark belastete Eltern mit wenig finanziellem Spielraum besonders hart trifft. Einige müssen sich überlegen, ihre Kinder in ein spezialisiertes Heim zu geben. Es wird offensichtlich, dass die Abgeltung der Pflege von Kindern, welche mit einer schweren Behinderung zur Welt kommen, ungenügend geregelt ist.
Der Nidwaldner Regierungsrat verabschiedete die Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Ergänzungsleistungsverordnung betrifft den Bereich der Krankheits- und Behinderungskosten. Die Verordnung tritt rückwirkend, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund, auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Der Sammelband enthält die Referate einer Tagung vom November 2008 und soll bewusst machen, dass Rechtsfragen rund um den Aufenthalt in Pflegeheimen in einen grösseren Zusammenhang zu stellen sind. Es geht um Menschenwürde und nicht bloss um die Diskussion von Gesundheits- und Lebenskosten.
Der Fachbereich Alter von CURAVIVA Schweiz hat einen Katalog mit Fragen und Antworten rund um die neue Pflegefinanzierung zusammengestellt.
* Neuregelung der Pflegefinanzierung * Pflegefinanzierung: Neuerungen auch im Bereich der AHV und der Ergänzungsleistungen * Somatoforme Schmerzstörungen: Auch die 5. IVG-Revision bildet keine Grundlage für die Aufhebung von Renten * Ergänzungsleistungen: Neue Rechtsprechung zur Anrechenbarkeit von Einnahmen