Fürsorgerische Unterbringung - Zwangseinweisung: Psychiatrie hält Vier-Augen-Prinzip für unnötig
Der Fachverband der Psychiatrie glaubt, dass mehr Prävention die fürsorgerische Unterbringung besser eindämmen könnte.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Der Fachverband der Psychiatrie glaubt, dass mehr Prävention die fürsorgerische Unterbringung besser eindämmen könnte.
Eine fürsorgerische Unterbringung kann für die Patienten traumatisierend sein. Neue Regeln sollen nun verhindern, dass die Freiheitsrechte unnötigerweise beschnitten werden.
Ein 49-jähriger Berner wurde ohne externes Gutachten in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Das Bundesgericht gab ihm recht.
Die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde. Das Bundesgericht widerspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, wonach für die Beschwerde gegen eine ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung stets das Gericht am Wohnsitz des Betroffenen interkantonal zuständig ist.
Die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde. Das Bundesgericht widerspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, wonach für die Beschwerde gegen eine ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung stets das Gericht am Wohnsitz des Betroffenen interkantonal zuständig ist.
BGer-Urteil vom 22. Juni 2020 (5F_14/2019, 5F_15/2019, 5F_16/2019, 5F_17/2019, 5F_18/2019)
Das Bundesgericht weist das Revisionsgesuch eines Mannes ab, dessen fürsorgerische Unterbringung nach Strafverbüssung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2019 beanstandet wurde. Die vom EGMR zuerkannte Entschädigung ist geeignet, die Folgen der festgestellten Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auszugleichen. Die Voraussetzungen für eine Revision des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheides sind damit nicht erfüllt.
Die Pandemie stellt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden vor Probleme. Viele Schalter sind zu, persönliche Anhörungen nicht mehr möglich. Und Übergriffe auf Kinder bleiben ausgerechnet jetzt unerkannt.
Die Kesb darf gefährliche Täter zum Schutz vor Dritten nicht einfach fürsorgerisch unterbringen, wenn keine Verwahrung möglich ist: Das hat das Bundesgericht vergangene Woche entschieden – und den Ball an das Parlament weitergespielt.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Rechtslage der fürsorgerischen Unterbringung Minderjähriger. Neben der Frage nach der Rechtsgrundlage einer fürsorgerischen Unterbringung Minderjähriger klärt das Werk weitere praxisrelevante Fragestellungen, die mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung systematisch aufgearbeitet werden. Die Erkenntnisse geben sodann Aufschluss über den Umfang und die Umsetzung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs.
Armutsbetroffene können in Heimen untergebracht werden – auch gegen ihren Willen. Was verstörend und unglaublich tönt, ist im Kanton Aargau seit dem 1. März bittere Realität. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen:
Kinderschutzskandale und ungerechtfertigte Fremdunterbringungen sind durch die Presse bekannt. In drei Kapiteln werden Grundfragen, Probleme und Innovationen sowie die Folgen staatlichen Handelns untersucht. Der Buchtitel weist auf die Ambivalenz der Buchbeiträge hin: Einige Autor*innen bejahen das Problem »staatliche Kindeswohlgefährdung«, andere negieren es und versuchen, die Zustände in Jugendhilfe und bei Gericht mit der Komplexität der Materie oder Personalmangel zu erklären.
Ein Analyseverfahren, angewendet auf die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Bis ins Jahr 1981 wurden in der Schweiz fürsorgerische Zwangsmassnahmen umgesetzt, darunter die Fremdplatzierung von sogenannten Verdingkindern oder die administrative Versorgung von Personen, deren Verhalten von gesellschaftlichen Normen abwich. Die historische Aufarbeitung hat gezeigt, dass zwischen Armut, fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Sozialen Arbeit, insbesondere der Fürsorge, enge Zusammenhänge bestehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Schweiz am 30. April 2019 wegen der fürsorgerischen Unterbringung eines psychisch kranken Menschen in der JVA Lenzburg (T.B. gegen die Schweiz). Der EGMR hielt in seinem Urteil fest, dass eine fürsorgerische Unterbringung alleine aufgrund von Fremdgefährdung von Art. 426 ZGB nicht vorgesehen sei. Der Freiheitsentzug entbehre deshalb einer innerstaatlichen gesetzlichen Grundlage und verletze Art. 5 § 1 lit. e) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Für die fürsorgerische Unterbringung bestand gemäss EMRK keine gesetzliche Grundlage. Die Schweiz muss ihm nun eine Genugtuung von 25'000 Euro zahlen.
Obsan Bulletin 02/2018
In Schweizer Psychiatrien kam es 2016 zu 14 580 fürsorgerischen Unterbringungen von in der Schweiz wohnhaften Personen. Das sind 19,7% aller Psychiatrie-Fälle und entspricht einer nach Geschlecht und Alter standardisierten Rate von 1,7 Fällen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Fürsorgerische Unterbringung in Schweizer Psychiatrien
In Schweizer Psychiatrien kam es 2016 zu 14'580 Einweisungen gegen den Willen der betroffenen Person. Eine solche fürsorgerische Unterbringung (FU) kann als letztes mögliches Mittel eingesetzt werden, wenn eine psychische Störung, eine geistige Behinderung oder eine schwere Verwahrlosung vorliegt und die notwendige Behandlung nicht anders erfolgen kann.Betroffen sind vor allem Personen im mittleren Lebensalter mit Schizophrenie, Affektiven Störungen und Alkoholerkrankungen. Es existieren deutliche Unterschiede zwischen den kantonalen FU-Raten. Dies zeigt die vorliegende Studie, welche auf die Fälle aus dem Jahr 2016, die kantonalen Unterschiede, die zeitliche Entwicklung und den internationalen Vergleich eingeht.
Jedes Jahr werden im Aargau rund 1000 Personen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Seit Jahresbeginn sind dafür nicht mehr die Amtsärzte zuständig, sondern eine private Firma. Zuerst stiegen die Zahlen markant, jetzt sind sie aber wieder stabil.
Die Zahl der fürsorgerischen Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken ist um 30 Prozent gestiegen – in nur einem Jahr.
Das Bundesgericht hat aufgrund eines Falls in Schwyz einen Grundsatzentscheid gefällt – und dabei die Rechte von psychisch kranken Patienten gestärkt.