Zahl der beruflichen Eingliederungen durch die IV nimmt weiter zu
Rund 55 800 Personen haben letztes Jahr an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, dreimal mehr als noch 2008.
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Rund 55 800 Personen haben letztes Jahr an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, dreimal mehr als noch 2008.
Für die Klärung der Frage, ob ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht, und wenn ja, wie hoch diese sein wird, muss der Grad der Invalidität bemessen werden. Das vorliegende Hintergrunddokument zeigt auf, wie der Invaliditätsgrad bemessen wird.
Auf den 1. Januar 2024 werden die seit 2020 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 6.0 %.
Die Bemessung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden.
Der Bundesrat setzt die Motion 22.3377 zur gerechten Bemessung des IV-Grades nicht angemessen um. Das Parlament hatte fast einstimmig gefordert, dass der Bundesrat bei der Revision der Tabellenlöhne für die Bestimmung des IV-Grades die wissenschaftlichen Methoden und den Stand der Forschung berücksichtigt, um realistischere Ergebnisse zu erhalten.
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der IVV per 1.1.2024 beschlossen. Es geht um die Berechnung des IV-Grades bei Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommen vor und nach der gesundheitsschädigenden bleibenden Arbeitsunfähigkeit möglich ist.
Ab dem Rentenalter ersetzt bei den Hilfsmitteln die knausrige AHV die grosszügige IV.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der IV-Verordnung (IVV) lässt zentrale Forderungen der Motion SGK-N 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» unberücksichtigt.
Vernehmlassungsantwort zu Vorlage des Bundesrats
Bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades wird in vielen Fällen auf statistische Werte (Tabellenlöhne) abgestellt. Die Forschung zeigt: Einkommensmöglichkeiten von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung werden damit überschätzt und es resultieren deutlich zu tiefe Invaliditätsgrade.
Medizinische Gutachten sind häufig umstritten, viele Betroffene fühlen sich nicht fair behandelt. Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit, dass die IV-Stelle und die versicherte Person sich bei monodisziplinären IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen.
Die Bestimmung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und einem nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 eine entsprechende Änderung der IV-Verordnung bis zum 5. Juni in die Vernehmlassung geschickt.
Im Zuge der Inflation und auf Druck des Parlaments schlug der Bundesrat einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich der AHV/IV-Renten vor – doch nun macht der Nationalrat eine Kehrtwende. Dieser Entscheid trifft Menschen mit Behinderungen, die von einer IV-Rente abhängig sind, besonders hart. Der Ständerat muss dies korrigieren.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht, dass der Nationalrat nicht auf das Gesetz zur Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung eintreten will und somit Renteneinbussen in Kauf nimmt.
Seltene Einigkeit zwischen links und rechts: Der Nationalrat hat gestern die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) angenommen.
IV-Renten korrekt zu berechnen, war der Verwaltung zu aufwändig. Also machte sie Parlamentariern ein Gegenangebot.
Die Marke der millionsten ins Ausland ausbezahlten Rente der AHV/IV-Versicherung wurde überschritten.
Psychosomatische Leiden mit ihren Besonderheiten gegenüber anderen Gesundheitsschäden beschäftigen sowohl die Medizin wie auch das Recht im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs auf eine IV-Rente seit je in hohem Mass.
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) folgt dem Ständerat und verlängert die Umsetzungsfrist bei der Erarbeitung einer faireren Invaliditätsbemessung. Sie bestätigt aber, dass es Verbesserungen braucht. Die bisher angewendeten statistischen Werte sind realitätsfern.
Der Bundesrat soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades anpassen. Das hat der Ständerat entschieden. Er will dem Bundesrat dafür mehr Zeit zugestehen als der Nationalrat.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) folgt dem Nationalratsentscheid und spricht sich für eine fairere Invaliditätsbemessung aus. Die bisher angewendeten statistischen Werte sind realitätsfern.