Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

281 Beiträge gefunden


BFH, Soziale Arbeit

KESB: Installieren von neuen Strukturen und Prozessen geschieht nicht über Nacht

Der Countdown lief schon lange – seit 2008, um genau zu sein, als das neue Bundesgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutz von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde. Seit dem 1. Januar 2013 sind im Kanton Bern nun elf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (plus eine separate Behörde für insgesamt 5 Burgergemeinden) operativ. Wie verliefen die ersten zwei Monate? Urs Winkler, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland Ost in Interlaken, im Kurzinterview.

Inclusion Handicap

Behinderung und Recht 1/13

IV-Hilfsmittel: Verordnungsänderungen, neue Weisungen und RechtsprechungNeues Erwachsenenschutzrecht (5. Teil): Medizinische Behandlung von UrteilsunfähigenNeues Erwachsenenschutzrecht (6. Teil): Aufenthalt in Wohn- und PflegeeinrichtungenFamilienzulagen: Selbständigerwerbende unterstehen ebenfalls dem Obligatorium

Kanton Thurgau

Die neuen KESB haben am 1. Januar ihre Arbeit aufgenommen

Auf den 1. Januar 2013 hat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Die Umsetzung verlangte von den Kantonen grössere gesetzliche und organisatorische Anpassungen. Eine der wesentlichsten Veränderungen betrifft eine neue Behördenorganisa­tion. Anstelle der bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden wurden neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingeführt. Diese sorgen für die fachlich fundierte Anwendung des neuen Rechts.

BFH, Soziale Arbeit

impuls Januar 2013

Magazin des Fachbereichs Soziale ArbeitInhalt:FachbereichPetra Benz Bartoletta – die neue Bachelor-Studiengangsleiterin im InterviewSoziale Intervention«Damit ich bekomme, was ich brauche» – Erkenntnisse aus einem Case Management mit vulnerablen Klientinnen und KlientenSozialisation und Resozialisierung14 Empfehlungen für einen guten Kindesschutz in der Schweiz

Kanton Freiburg

Patientenverfügungen, Solidarität in der Familie, erweitertes Spektrum an Schutzmassnahmen: das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist in Kraft

Die neue eidgenössische und kantonale Gesetzgebung über den Kindes- und Erwachsenenschutz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Das alte Vormundschaftsrecht wurde durch einen erweiterten Massnahmenkatalog ersetzt, der spezifische Lösungen für jeden einzelnen Fall ermöglicht. Das Friedensgericht bleibt die Schutzbehörde im Kanton Freiburg. Die Gemeinden ihrerseits verfügen grundsätzlich über eine Frist bis Ende 2013, um alleine oder im Verbund mit anderen Gemeinden ihre öffentliche Berufsbeistandschaft zu errichten.

Kanton Bern

Ablösung der bisherigen Vormundschaftsbehörden

Kindes- und Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 tritt das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin nehmen im Kanton Bern die elf neuen kantonalen, aber regional organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie die burgerliche KESB ihre Arbeit auf. Sie lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab.

Pro Infirmis

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht, welches ab 2013 gültig ist, spielt das Selbstbestimmungsprinzip eine wichtigere Rolle als früher: So darf eine Person zum Beispiel im Hinblick auf eine mögliche künftige Urteilsunfähigkeit selber zum Voraus festzulegen, wer in diesem Fall die eigenen Interessen wahrnehmen soll und wie dies zu geschehen hat. Diese Vorsorge kann durch Errichtung eines umfassenden Vorsorgeauftrags geschehen oder durch Errichtung einer Patientenverfügung. 

NZZ Online

Jeder soll für den Fall seiner Urteilsunfähigkeit vorsorgen

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Die Menschen sollen auch für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit vorsorgen. Tun sie dies nicht, gelten nach neuem Recht zunächst die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner als ihre Vertreter. Gleichzeitig wurde der Rechtsschutz ausgebaut.Zum Thema: Patientenverfügung: Ein Mensch hat das Recht, 
irrational zu entscheiden (Beobachter)Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: Ich sage, was mit mir passiert (Beobachter)

ARTISET

Point de vue Wintersession 2012

Der aktuelle Point de vue (Wintersession 2012) informiert über den aktuellen Stand bezüglich Umsetzung neues Erwachsenenschutzrecht in den Alters- und Pflegeinstitutionen, nimmt im Rahmen eines Interviews Bezug auf das Postulat Heim «Gewalt und Misshandlung im Alter» und nimmt Stellung zu den Postulaten Häberli-Koller und Jositsch «Sicherung der eidgenössischen Anerkennung der Nachdiplomstudien Höherer Fachschulen». Zudem wird im aktuellen Point de vue kurz dargestellt, wo im Rahmen der Nationalen Palliative-Care Strategie nun der Fokus gesetzt werden muss sowie eine Bilanz zum «Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen» gezogen.

Kanton Wallis

Neues Personenschutzrecht Von den Vormundschaftsämtern zu den Schutzbehörden

Das neue Personenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das währendeinem Jahrhundert gleich gebliebene Vormundschaftsrecht hat wichtige Änderungenerfahren. Folglich nehmen die kommunalen und interkommunalen Behörden mit demCoaching des mit der Sicherheit beauftragten Departements die Herausforderung derAnwendung dieses neuen Rechts an.

Kanton Zürich

Neue Regelung für die Alimentenhilfe und Kleinkinderbetreuungsbeiträge

Am 1. Januar 2013 treten die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft, welche die Alimentenhilfe und die Beiträge für die Betreuung von Kleinkindern regeln. Der Regierungsrat hat die zur Umsetzung nötige Verordnung über die Alimentenhilfe und die Kleinkinderbetreuungsbeiträge erlassen.