Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung
Ein juristischer, ökonomischer und methodischer Blick auf den ambulanten Bereich
Wie im Krankenversicherungsrecht die Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Pflegeheime etc.) entschädigt werden, legt das Krankenversicherungsgesetz nur in Grundzügen fest. Viele wichtige Fragen werden erst auf Tarifebene geklärt.Tarife müssen angepasst werden. Neue Behandlungsmethoden entstehen; technische Veränderungen müssen beachtet werden; die Alterung der Gesellschaft schreitet voran; die Qualität der Behandlung soll erhöht werden. Tarifanpassungen gehören zu den besonders schwierigen Fragen. Und auch dazu gibt das Krankenversicherungsgesetz kaum Vorgaben.