Was sich in den Sozialversicherungen der Altersvorsorge 2019 ändert
Anfang Januar 2019 treten in den Sozialversicherungen neue Bestimmungen in Kraft. Während die AHV- und IV-Renten ebenso wie der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der Säule 3a angehoben werden, bleibt der BVG-Mindestzinssatz unverändert. Der BVG-Beitrag für Arbeitslose wird gesenkt.