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Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Unterhaltsbeiträge

166 Beiträge gefunden


Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kindesunterhalt - Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte zur Revision

Ein sehr kleiner Schritt für die Kinderrechte

Der vorliegende Entwurf zur Revision der Regeln des ZGB und angrenzender Gesetze über den Kinderunterhalt hinter­lässt einen ambivalenten Eindruck. Er hält an der Unantastbarkeit des Existenzminimums des Unterhaltsschuldners fest und kapituliert vor angeblich fehlenden Gesetzgebungskompeten­zen des Bundes in mit dem Kinderunterhaltsanspruch verbunden Bereichen der öffentlich­rechtlichen Alimentenbevorschussung und Sozialhilfe.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemein-samen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht. (...) Die SKOS bedauert jedoch, dass der vorliegende Vernehmlassungsentwurf keine entschei-denden Fortschritte in Bezug auf die Bekämpfung des Armutsrisikos von Familien nach einer Schei-dung oder Trennung bringt und das Manko weiterhin einseitig der betreuenden Person und den Kin-dern übertragen wird.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

SKOS

Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kin-desunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Grundsätzlich begrüsst die SKOS die Neuregelung des Unterhaltsrechts. Nachdem mit der gemeinsamen elterlichen Sorge das Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt wurde, bedarf es auch einer Anpassung im Bereich der Unterhaltspflicht.

Netzwerk Kinderrechte: Vernehmlassung über die Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Im Zentrum steht die Frage, wie die Kosten des Kinderunterhalts nach der Tren-nung unter den Eltern aufgeteilt werden und wer den Fehlbetrag finanziert, wenn die verfüg-baren Mittel den Gesamtbedarf der nunmehr getrennten Familie nicht decken.

EJPD

Erläuternder Bericht zum Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Die Vorlage zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs über den Unterhaltfür unmündige Kinder bildet den zweiten Teil des Revisionsprojekts, mit dem die elterliche Verantwortung neu geregelt werden soll und bei der das Kindeswohl ins Zentrum aller Überlegungen gestellt wird.