Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Behindertengleichstellungsgesetz

60 Beiträge gefunden


Bundesvereinigung Lebenshilfe

Teilhabe durch Arbeit

Ergänzbares Handbuch zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Der Nachfolger des vergriffenen Werkstatt-Handbuchs hat konsequent die gesellschaftliche Leitlinie »Inklusion« im Blick. Die neue Gliederung stellt in 7 Kapiteln alle Formen der beruflichen Teilhabe gleichberechtigt nebeneinander. Aufsätze zu allen Aspekten geben Anstösse für die Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit, zeigen Lösungswege für Problemfelder auf und geben wichtige Hilfen und Anregungen für die Alltagspraxis.

Tageswoche

«Inakzeptabel und für Basel beschämend»

Seit zehn Jahren gilt Basel national als Vorbild, wenn es um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ging. Umso folgenschwerer ist der Entscheid, die Fachstelle für Behinderte zu schliessen, schreibt der ehemalige Stadtberner Beauftragte zur Gleichstellung Behinderter, Brian McGowan, in einem offenen Brief an die Basler Regierung. 

Das Schweizer Parlament

Anpassung des öffentlichen Verkehrs gemäss Behindertengleichstellungsgesetz

Interpellation - und Antwort Bundesrat

Seit dem 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) samt seinen Verordnungen in Kraft. Es hält fest, dass der öffentliche Verkehr (öV) bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Zur Erreichung dieses Ziels sieht das BehiG eine 20-jährige Anpassungsfrist für Bauten, Anlagen und Fahrzeuge vor. 

BFS

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Entwicklung 2007–2012

Menschen mit Behinderungen: besser ausgebildet, aber stärker armutsgefährdet

Während sich der Bildungsstand von Menschen mit Behinderungen verbessert hat, hat sich ihre finanzielle Situation verschlechtert. Bei der Beschäftigung, der allgemeinen Lebenszufriedenheit und der selbstständigen Benützung des öffentlichen Verkehrs sind keine Veränderungen festzustellen. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) die ersten Zeitreihen, anhand derer sich die Entwicklung der Situation der Menschen mit Behinderungen zwischen 2007 und 2012 verfolgen lässt.Zum Thema: «Früher mussten Behinderte für ihre Rechte betteln» (SRF)

BFS

Neue Ergebnisse Jeder dritte Mensch mit Behinderung nimmt Unterstützung in Anspruch

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2012

Anlässlich des internationalen Tages der behinderten Menschen am 3. Dezember stellt das Bundesamt für Statistik (BFS) neue Daten zum Thema Autonomie bereit. Jede dritte Person mit Behinderungen greift auf Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder die Spitex zurück, verglichen mit knapp jeder zehnten Person ohne Behinderungen. Angehörige und Bekannte leisten den Grossteil an Unterstützung. Diese Ergebnisse stammen aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 und berücksichtigen die Antworten der 15- bis 64-jährigen Personen.

Newsletter Égalité Handicap Oktober 2013

Schwerpunkt: Die SGK-S empfiehlt eine Ratifizierung der BRKAm 18. Oktober 2013 hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates deutlich für eine Ratifikation der UNO-BRK durch die Schweiz ausgesprochen: Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und bei 3 Enthaltungen empfiehlt die SGK-S den Beitritt der Schweiz zur BRK. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap sind sehr erfreut über dieses Abstimmungsergebnis. Im Vorfeld hatten sie mit Mitgliedern der SGK-S Gespräche geführt, um diese über die Bedeutung der BRK für Menschen mit Behinderung in der Schweiz zu sensibilisieren. Denn immer noch sehen sich Menschen mit Behinderung zahlreichen Barrieren für eine gleichberechtigte und autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegenüber. Die BRK wird einen wichtigen Beitrag zur Konkretisierung des bestehenden schweizerischen Behindertenrechts leisten und seine Umsetzung weiter fördern.

Bundesgericht verkennt Realität der Menschen mit Behinderung!

In seinen zwei heute publizierten Urteilen hat sich das Bundesgericht zum Recht von Menschen mit Behinderung auf Inanspruchnahme von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen geäussert. Konkret geht es um ein Kino in Genf, welches nur über eine Treppe erreichbar ist. Mit dem Sicherheitsargument hatte es sich geweigert, den Beschwerdeführer, einen Rollstuhlfahrer, einzulassen.

Kanton Basel-Land

Behindertengerechter Ausbau der Tram- und Bushaltestellen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat zwei Projektierungskredite für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tramhaltestellen (2 Mio. Franken) und bei Bushaltestellen (1 Mio. Franken). Er hat heute auch in zustimmendem Sinne vom Konzept für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tramhaltestellen auf dem Netz von BLT und BVB Kenntnis genommen.

NZZ Online

Behinderte gehen wegen SBB vors Bundesverwaltungsgericht

Die neu bestellten Doppelstockkompositionen verärgern Behindertenorganisationen. Ab Ende 2013 wollen die SBB neue Doppelstockzüge einsetzen. Weil die 1,9 Milliarden Franken teure Anschaffung aber den Reisekomfort für Rollstuhlfahrer wesentlich verschlechtere, wenden sich Behindertenverbände ans Bundesverwaltungsgericht.

BehiG findet auf kantonale Bildungsangebote keine Anwendung

Wegen der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantone kann das BehiG auf kantonale Bildungsangebote - so zum Beispiel wie im konkreten Fall auf eine kantonale Universität - nicht Anwendung finden. Hingegen findet das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV Anwendung, welches für den Bildungsbereich anhand des BehiG konkretisiert werden kann.BGer-Urteil 2D_7/2011 vom 19. Mai 2011

BehiG findet auf kantonale Bildungsangebote keine Anwendung

Wegen der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantone kann das BehiG auf kantonale Bildungsangebote - so zum Beispiel wie im konkreten Fall auf eine kantonale Universität - nicht Anwendung finden. Hingegen findet das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV Anwendung, welches für den Bildungsbereich anhand des BehiG konkretisiert werden kann.BGer-Urteil 2D_7/2011 vom 19. Mai 2011