Altersbatzen für Sozialhilfe - Aargauer Gemeinden plündern Altersguthaben von Menschen in Armut
«Kassensturz/Espresso» weist nach: Aargauer Gemeinden sacken systematisch Altersguthaben von Sozialhilfebezügern ein.
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«Kassensturz/Espresso» weist nach: Aargauer Gemeinden sacken systematisch Altersguthaben von Sozialhilfebezügern ein.
Gemeinden verlangen von Bedürftigen, ihre berufliche Vorsorge aufzulösen und damit die bezogene Sozialhilfe zurückzuzahlen. Durch diese Praxis bleiben Betroffene in der Armutsspirale gefangen. Ihr Leben lang.
Sogenannte Zeitbanken erlauben es, anderen heute zu helfen und Jahre später selbst Leistungen zu beziehen. Auch in der Schweiz gibt es vielversprechende Ansätze.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Er hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Die Regelung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist befristet auf den 31. Dezember 2021.
Die «Schweizerische Sozialversicherungsstatistik» gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der einzelnen Sozialversicherungszweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen.
Gemäss einer Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen aus dem Jahr 2016 sei das Rentengefälle in der ersten Säule kaum vorhanden – die AHV-Renten wiesen nur eine Geschlechterlücke von knapp 3% aus, wie Valérie Müller, Researcher bei Avenir Suisse, erklärt. Am ausgeprägtesten sei die Rentendifferenz mit 63% bei der zweiten Säule. Auch bei der dritten Säule bestehe ein Rentenunterschied von durchschnittlich 54% – diese habe jedoch für das gesamte Renteneinkommen (zumindest bei den heutigen Pensionierten) eine geringe Bedeutung, so Müller.
Die Lebenspartnerin eines verstorbenen Mannes aus Obwalden verlangte von dessen Pensionskasse eine Lebenspartnerrente. Die Kasse Allianz Suisse bestritt den Anspruch. Bundesgericht, Urteil 9C_804/2019 vom 4.5.2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Verordnung zum neuen Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie regelt im Detail die Bedingungen für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen sowie die Berechnung der Leistungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2021.
Vor allem bei der Pensionskasse gibt es in der Schweiz ein grosses Rentengefälle zwischen Männern und Frauen. In manchen Bevölkerungsgruppen stehen Rentnerinnen aber finanziell nicht schlechter da als Rentner, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Ergänzungsleistungen
Ab Januar 2021 gelten neue Bestimmungen für den Bezug und die Berechnung von Ergänzungsleistungen. Wo finden Fachpersonen der Sozialen Arbeit hilfreiche Informationen?
Gesellschaftliche Veränderungen mit tiefgreifenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Die Standardbiografie, nach der ein Mitarbeiter von der Wiege bis zur Bahre, beziehungsweise von der Lehre bis zur Pensionierung beim gleichen Unternehmen bleibt, ist heute eher die Ausnahme als die Regel.
Auf den 1. Januar 2021 werden die seit 2017 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 0,3 %.
Die Schweizer Nationalbank, die AHV und die Pensionskassen sollen ihr Geld so anlegen, dass Waffenproduzenten nicht davon profitieren. Das verlangen die GSoA und die Jungen Grünen mittels ihrer Kriegsgeschäfteinitiative. Am 29. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung.
Nun ist es sogar bei der NZZ angekommen: Bei den Altersrenten geht es runter – und das in sehr besorgniserregendem Masse. Die 2. Säule ist in der Krise. Wegen den Negativzinsen und die teilweise hohen Verwaltungskosten.
Der Bundesrat erhöht die AHV- und IV-Renten. 2021 steigt die monatliche Minimalrente um 10 Schweizer Franken, die Maximalrente um 20 Franken. Auch die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen werden erhöht. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen etwas höhere Mindestbeiträge. Für die obligatorische berufliche Vorsorge hat der Bundesrat ebenfalls Änderungen beschlossen.
Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen praktisch wieder auf Vorjahresniveau / Mittelfristige finanzielle Stabilität bleibt herausfordernd – Die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basierende Hochrechnung der OAK BV zeigt, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Ende September fast wieder auf dem Niveau von Ende 2019 befinden. Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten starken Marktkorrekturen hatten die Deckungsgrade per Ende März 2020 im Durchschnitt auf 102.0% (gegenüber 111.6% per Ende 2019) sinken lassen. Per Ende September 2020 liegen die Deckungsgrade im Durchschnitt nun wieder bei 110.2%. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell 7.5% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, d.h. dass aktuell 7.5% der Rentenverpflichtungen nicht vollständig gedeckt sind.
Eric Breval, Chef der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, rechnet damit, dass in den kommenden Jahren in einigen Ländern Helikoptergeld und bedingungslose Grundeinkommen salonfähig werden und umgesetzt werden. In der Schweiz wird eine Reform der AHV derweil immer dringender.
Die sozialen Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie sind für uns alle deutlich spürbar. Die langfristigen Konsequenzen für die finanzielle Sicherheit im Ruhestand sind aber noch nicht transparent genug.
Eheähnliche Beziehungen wie das Konkubinat gehören immer mehr zum Schweizer Alltag. Bei der Altersvorsoge drohen Paaren aber schnell finanzielle Nachteile: Heisst dies etwa, dass doch gescheiter geheiratet wird?
Gemäss einer Studie sind die Renten aus AHV und Pensionskasse im Vergleich mit dem letzten versicherten Lohn vor der Pensionierung geschrumpft. Experten halten grössere Sparanstrengungen und mehr Bescheidenheit im Alter für nötig.