Bezug von Ergänzungsleistungen: kein Widerrufsgrund für eine Niederlassungsbewilligung
Einem ausländischen Staatsangehörigen, der vor seiner Frühpensionierung Sozialhilfe bezog, wurde die Niederlassungsbewilligung widerrufen, weil er Ergänzungsleistungen erhält. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Betroffenen gut. BGer-Urteil vom 27. Dezember 2022 (2C_60/2022)